Chemikalien-Lexikon

Silbernitrat

I. Theoretischer Teil

II. Praktischer Teil

Andere Namen: Silber(I)-nitrat, Salpetersaures Silber, "Silber-Salpeter", Höllenstein; lat. Argentum nitricum, Argenti nitras, Lapis infernalis; engl. silver nitrate; frz. nitrate d'argent; ital. nitrato d'argento; span. nitrato de plata
CAS1-No.: [7761-88-8]
EG-/EINECS-Nr.: 231-853-9
RID/ADR: UN 1493 5.1/22b

1 = Chemical Abstracts Service registry number

Beschreibung:

Die Substanz kommt in Form von farblosen, tafelförmigen, durchscheinenden Kristallen des rhombischen Systems (sog. Rhomboeder) oder als weißes, kristallines Pulver in den Handel. Seltener findet man sie in Stäbchen gegossen (sog. Argentum nitricum fusum). Silbernitrat ist sehr leicht löslich in Wasser (etwa in 0,5 Teilen) und auch löslich in Ethanol (etwa in 40 Teilen, die Löslichkeit nimmt in siedendem Ethanol weiter zu). Der Stoff enthält kein Kristallwasser. Silbernitrat flockt Eiweiß unter Bildung von Silberalbuminat aus. Bei eta 444 °C erfolgt Zersetzung unter Abscheidung von metallischem Silber und Abgabe nitroser Gase.

Es muß gut verschlossen und vor Licht geschützt gelagert werden, da bereits geringe Staubmengen ausreichen, um Silbernitrat unter Lichteinwirkung zu feinverteiltem Silber zu reduzieren. Sehr reines Silbernitrat ist dagegen nicht lichtempfindlich.

Darstellung:

Das Silbersalz bildet sich beim Auflösen von metallischem Silber in Salpetersäure. Verwendet man zur Herstellung Schmuck- oder Tafelsilber, so muß man die darin vorhandenen Kupferanteile abtrennen. Dies läßt sich relativ einfach bewerkstelligen, indem man das Silber als Chlorid fäll (Vorschrift hierzu siehe praktischer Teil).

Bei der großtechnischen Gewinnung geht man von Feinsilber aus. Die bei der Reaktion mit Salpetersäure entstehenden Stickoxide können nach Umsetzung in Gaswaschanlagen dem Prozeß wieder zugeführt werden. Die als Zwischenprodukt entstehende Silbernitratlösung wird bis auf eine Konzentration von ca. 85% eingedampft und die sich abscheidenden Kristallmassen durch Umkristallisieren aus demineralisiertem Wasser gereinigt.

Verwendung:

Silbernitrat ist ein viel gebrauchtes Reagenz. In der Technik wird der Stoff ebenfalls vielseitig verwendet (in der fotografischen Technik, zur Herstellung von Wäschetinte, zur galvanischen Versilberung, als Haarfärbemittel).

In der Pharmazie als Antiseptikum und Adstringens (in 0,5%igen Lösungen zur lokalen Behandlung) und als Ätzmittel (in der Apotheke käuflich als sog. "Höllenstein-Ätzstift" bei Hautwucherungen, überschießenden Granulationen, Geschwüren und Warzen). 0,1 bis 0,5%ig zu Spülungen von schlecht heilenden Wunden und Geschwüren, in Salbenzubereitungen 1-2%ig verwendet. In 1%iger Lösung bei Neugeborenen zur Prophylaxe gegen bakterielle Augeninfekte (v.a. Gonorrhoe) ist Silbernitrat heute noch in Entwicklungsländern gebräuchlich. Die frühere Anwendung in Pillenform (bei Gastitis, Magengeschwür) ist heute verlassen. Nach längerem Gebrauch von Silbernitratpräparaten - auch äußerlich - kann es zu Argyrie kommen.

Chemische und physikalische Kennzahlen der Reinsubstanz:

Molekülmasse: 169,88  g/mol

Summenformel: AgNO3

Chemische und physikalische Kenndaten der Substanz/Specifications:

Parameter   Wert (z.B. R=Römpp, M=Merck)
Schmelzpunkt mp 209 °C (Hag.); 212 °C (Hunnius, R, DAB 7 Komm.)
Siedepunkt bp Zers. ab 444 °C (Hag., DAB 7 Komm.)
Dichte 20 °C s.g. 4,35 (Hunnius); 4,352 (Hag.)
Löslichkeit in Ethanol solubility (alcohol) löslich
Löslichkeit in Wasser solubility (water) leicht löslich
pH-Wert (1% in Wasser, 20 °C)   ca. 6

Hinweise zur Entsorgung

Es liegen keine einheitlichen Bestimmung zur Entsorgung von Chemikalien bzw. Reststoffen in der EG vor. Chemikalien, die als Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der Bundesrepublik Deutschland auch durch die einzelnen Bundesländer geregelt. Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informieren.

Deutsche Vorschriften
Wassergefährdungsklasse (Selbsteinstufung): 3  (stark wassergefährdende Stoffe)
MAK-Wert: k.A.

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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß für den Umgang mit Gefahrstoffen zahlreiche gesetzliche Regelungen und Einschränkungen gelten. Chemikalien dürfen nur von Personen mit der erforderlichen theoretischen und praktischen Sachkenntnis unter Einhaltung aller lokal und national gültigen Vorschriften gelagert und verwendet werden. Die dem jeweiligen Stand der chemischen Wissenschaft und Technik entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen, Unfallverhütungsrichtlinien und Maßnahmen zur Arbeitshygiene sind ebenfalls einzuhalten.

Erstellt am 13.09.2000 * Letzte Änderung am 25.09.2000 © OMIKRON GmbH

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