Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und § 6 GefStoffV - Poleyöl aus Hedeoma pulegioides
1. | Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung | ||||||||||||||||
Angaben zu dem Produkt: Poleyöl U.S.A., Art.-Nr. 102719 | |||||||||||||||||
Verwendungsgebiete: Grund- oder Ausgangsstoff (Fragrance component) für die Herstellung von Parfumölen (v.a. Seifen- und Waschmittelparfumerie) sowie Bestandteil von Insektenrepellentien; zur Wohnraumaromatisierung oder zum Umpacken. Naturwissenschaftliche Forschung und Schulung. Ausschlußklausel: siehe Punkt 16. | |||||||||||||||||
1.1. | Bezeichnung(en): | ||||||||||||||||
1.1.1. | Handelsname: | Poleyöl | |||||||||||||||
1.1.2. | Andere Namen: | Poleiöl,
Polei-Minzöl, Penny Royal Öl; engl. Oil of Pennyroyal, Oil of Squaw Mint,
Pulegium Oil, Hedeoma Oil; frz. Essence de pouliot, Huile essentielle de pouliot;
lat. Pulegii aetheroleum, Oleum Pulegii americanum Ätherisches Öl aus dem Kraut von Hedeoma pulegioides (L.) Pers., gewonnen durch Wasserdampfdestillation |
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1.1.3. | Summenformel: | entfällt, da Vielstoffgemisch | |||||||||||||||
1.1.4. | Relative Molekülmasse: | Mr: entfällt, da Vielstoffgemisch | |||||||||||||||
1.2. | Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes: | ||||||||||||||||
OMIKRON GmbH Marktplatz 5 74382 Neckarwestheim |
Tel. (07133)17081 Fax (07133)17465 e-Mail: cyberchem@t-online.de |
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1.3. | Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich: | ||||||||||||||||
Anschrift siehe
Punkt 1.2. Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau |
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1.4. | Notfallauskunft: Die Telefonnummer der für die jeweilige Region zuständigen Giftnotrufzentrale ist in den Telefonbüchern der Deutschen Telekom auf der Umschlagseite im Abschnitt "Notrufnummern" zu finden. Im lebensbedrohlichen Notfall: Feuerwehr 112 |
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OMIKRON
GmbH, Betriebsbereich Feinchemikalien Marktplatz 5 74382 Neckarwestheim |
Qualitätskontrolle
und Labor Tel. (07133) 16310 Fax (07133) -17465- e-Mail: cyberchem@t-online.de |
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2. | Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen | ||||||||||||||||
2.1. | Chemische Charakterisierung der gefährlichen Inhaltsstoffe: | ||||||||||||||||
2.1.1. | CAS-Nr.: | [89-82-7] | |||||||||||||||
2.1.2. | EINECS-Nr.: | 201-943-2 | |||||||||||||||
2.1.3. | FEMA - Nr.: | 2963 | |||||||||||||||
2.1.4. | RTECS No.: | OT0261000 | |||||||||||||||
2.1.5. | Bezeichnung: | (R)-(+)-Pulegon: (R)-2-Isopropyliden-5-methyl-cyclohexanon, (R)-p-Menth-4(8)-en-3-on (d-Pulegone) | |||||||||||||||
2.1.6. | Gefahrenbezeichnung: | Gesundheitsschädlich. Reizend. | |||||||||||||||
2.2. | Identifikationsnummer(n) von Poleyöl: | ||||||||||||||||
2.2.1. | CAS-Nr.: | [8007-44-1] | |||||||||||||||
2.2.2. | EINECS-Nummer: | 290-061-1 | |||||||||||||||
2.2.3. | EINECS CAS No.: | 90064-00-9 | |||||||||||||||
2.2.4. | U.S. EPA PC Code: | 040509 | |||||||||||||||
2.2.5. | CA DPR Chem Code: | 1325 | |||||||||||||||
2.2.6. | Merck Index (13th ed.) Monograph: | # 7174 (p. 1274) | |||||||||||||||
3. | Mögliche Gefahren | ||||||||||||||||
3.1. | Gefahrenbezeichnung: | ||||||||||||||||
3.1.1. | Xn | Gesundheitsschädlich | |||||||||||||||
3.2. |
Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: | ||||||||||||||||
3.2.1. | R 22 | Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. | |||||||||||||||
4. | Erste-Hilfe-Maßnahmen | ||||||||||||||||
4.1. | Allgemeine Hinweise: | ||||||||||||||||
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke und/oder Schuhe unverzüglich entfernen. | |||||||||||||||||
4.2. | Maßnahmen bei Körperkontakt: | ||||||||||||||||
4.2.1. | nach Einatmen: | Frischluft. Bei anhaltenden Beschwerden oder Unwohlsein Arzt hinzuziehen. | |||||||||||||||
4.2.2. | nach Hautkontakt: | Verunreinigte
Kleidung entfernen. Mit reichlich Wasser und Seife abwaschen. |
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4.2.3. | nach Augenkontakt: | Betroffenes
Auge/Augen bei geöffnetem Lidspalt mit reichlich fließendem Wasser spülen. Bei
anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben. |
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4.2.4. | nach Verschlucken: | Nach Verschlucken
Mund mit genügend Wasser ausspülen, vorausgesetzt die betroffene Person ist bei
Bewußtsein. Sofort Arzt hinzuziehen. Siehe auch Punkt 11.1. (Akute Toxizität). Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben. |
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5. | Maßnahmen zur Brandbekämpfung | ||||||||||||||||
5.1. | Geeignete Löschmittel: | ||||||||||||||||
Kohlenstoffdioxid, Pulver, Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen. | |||||||||||||||||
5.2. | Besondere Gefahren: | ||||||||||||||||
Der Stoff ist brennbar. | |||||||||||||||||
5.3. | Besondere Schutzausrüstung: | ||||||||||||||||
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. | |||||||||||||||||
6. | Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung | ||||||||||||||||
6.1 | Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: | ||||||||||||||||
Unbefugte fernhalten. Kontakt mit der Substanz vermeiden. Dämpfe nicht einatmen. | |||||||||||||||||
6.2. | Umweltschutzmaßnahmen: | ||||||||||||||||
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. | |||||||||||||||||
6.3. | Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: | ||||||||||||||||
Mit flüssigkeitsbindendem Material (wie z.B. Sand, Kieselgur, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen. Der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. Nachreinigen und lüften. | |||||||||||||||||
7. | Handhabung und Lagerung | ||||||||||||||||
7.1. | Handhabung: | ||||||||||||||||
7.1.1. | Hinweise zum sicheren Umgang: | Substanzkontakt und Verschütten vermeiden. | |||||||||||||||
7.1.2. | Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: | Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. | |||||||||||||||
7.2. | Lagerung: | ||||||||||||||||
7.2.1. | Anforderungen an Lagerräume und -behälter: | Dicht verschlossen. Trocken. Dunkel. Bei Raumtemperatur (+15 bis +25 °C). | |||||||||||||||
8. | Persönliche Schutzausrüstung | ||||||||||||||||
8.1. | Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: | ||||||||||||||||
Die üblichen
Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit gesundheitsschädlichen Gefahrstoffen sind zu
beachten. Die Maßnahmen müssen den Mindeststandards der TRGS 500 entsprechen (Schutzstufe 1), beim Umgang mit nicht geringen Mengen oder der Gefahr einer nicht nur geringen Exposition sind die Maßnahmen der Schutzstufe 2 vorzusehen (nach gültiger GefStoffV/Richtlinie 98/24/EG) |
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Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. | |||||||||||||||||
8.2.1. | Atemschutz: | nicht erforderlich. Abfüllung: in gut belüfteter Umgebung | |||||||||||||||
8.2.2. | Handschutz: | Laborschutzhandschuhe empfohlen beim Um- und Abfüllen. | |||||||||||||||
8.2.3. | Augenschutz: | Laborschutzbrille empfehlenswert beim Um- und Abfüllen | |||||||||||||||
9. | Physikalische und chemische Eigenschaften | ||||||||||||||||
9.1. | Form: | flüssig (Öl) | |||||||||||||||
9.2. | Farbe: | gelblich bis bräunlich-gelb | |||||||||||||||
9.3. | Geruch: | arteigen, krautig-minzig | |||||||||||||||
9.4. | Zustandsänderungen: | ||||||||||||||||
9.4.1. | Schmelzpunkt | nicht anwendbar | |||||||||||||||
9.5. | Flammpunkt: | 82 °C (Pulegon) | |||||||||||||||
9.6. | Dichte: | Bei 20°C | 0,930 - 0,944 g/cm3 | ||||||||||||||
9.7. | Löslichkeit in/Mischbarkeit mit: | ||||||||||||||||
Wasser | Bei 20°C | wenig löslich | |||||||||||||||
Ethanol | Bei 20°C | löslich in 3 Vol. Ethanol 70% | |||||||||||||||
Chloroform, Diethylether | Bei 20°C | löslich | |||||||||||||||
10. | Stabilität und Reaktivität | ||||||||||||||||
10.1. | Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen: | ||||||||||||||||
10.1.1. | Thermische Zersetzung: | keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung | |||||||||||||||
10.1.2. | Zu vermeidende Stoffe: | Oxidationsmittel | |||||||||||||||
10.2. | Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte: | ||||||||||||||||
10.2.1 | Gefährliche Reaktionen: | keine bekannt | |||||||||||||||
10.2.2. | Gefährliche Zersetzungsprodukte: | Kohlenmonoxid, Kohlendioxid | |||||||||||||||
11. | Angaben zur Toxikologie | ||||||||||||||||
11.1. | Akute Toxizität: | ||||||||||||||||
Quantitative Angaben
zur Toxizität des Öls liegen nicht vor. Die gesundheitsschädliche Wirkung ist im
Wesentlichen bedingt durch den Gehalt an dem cyclischen Terpenketon Pulegon. Pulegon ist
stark lebertoxisch. Die toxische Wirkung der Substanz, genauer gesagt ihres Abbauprodukts
Menthofuran, basiert auf einer nicht umkehrbaren, zeitabhängigen Zerstörung des
mikrosomalen Cytochrom P-450. Vergiftungserscheinungen, welche nach Verschlucken von
Pulegon und somit auch mit pulegonhaltigen ätherischen Ölen auftreten können, sind:
Würgen, Erbrechen, Magen-Darm-Störungen, Kopfschmerzen, Krämpfe, Blutdruckanstieg,
zentrale Lähmung (narkoseartiger Zustand), nach größeren Dosen Tod durch zentrale
Atemlähmung. Auf die besondere Gefahr für Kinder, Leber-/Nierenkranke und schwangere Frauen wird hingewiesen. |
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Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte des Hauptinhaltsstoffs Pulegon | |||||||||||||||||
Art | Wert | species | |||||||||||||||
LD50 | 470 mg/kg | rat (oral) | |||||||||||||||
Einstufung als "Gesundheitsschädlich": Akute Toxizität bei der Ratte, orale LD50 zwischen 200 und 2000 mg/kg | |||||||||||||||||
11.2. | Primäre Reizwirkung: | ||||||||||||||||
11.2.1. | an der Haut: | Reizwirkung. | |||||||||||||||
11.2.2. | am Auge: | Reizwirkung. | |||||||||||||||
11.2.3. | auf die Atemwege: | Dämpfe, Nebel und Aerosole reizen die Schleimhäute und oberen Atemwege. Kann beim Einatmen gesundheitsschädlich sein. | |||||||||||||||
11.3. | Chronische Toxizität: | ||||||||||||||||
Nach täglicher peroraler Verabreichung von 20, 80 oder 160 mg Pulegon je kg Körpergewicht über 28 Tage an Ratten wurde bei den beiden höheren Dosierungen eine Atonie, ein geringeres Körpergewicht, abgesenkte Creatininspiegel sowie histopathologische Veränderungen der Leber und der weißen Hirnsubstanz im Cerebellum festgestellt. Die niedrigste, untoxische Dosis in dieser Versuchsanordnung wurde mit 20 mg Pulegon je kg Körpergewicht und Tag angegeben [Thorup I., Würtzen G., Carstensen J.Olsen P., Toxicol. Lett. 19:207-210 (1983), ex Hagers Handbuch]. | |||||||||||||||||
11.4. | Sonstige toxikologische Hinweise: | ||||||||||||||||
Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EU für Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf: Gesundheitsschädlich (Kennbuchstaben: Xn) | |||||||||||||||||
12. | Angaben zur Ökologie | ||||||||||||||||
Bei sachgerechter Handhabung und Verwendung sind keine ökologischen Probleme zu erwarten. Produkt nicht in die Umwelt gelangen lassen. Quantitative Angaben zur ökologischen Wirkung liegen nicht vor. | |||||||||||||||||
13. | Hinweise zur Entsorgung: | ||||||||||||||||
13.1. | Empfehlung: | ||||||||||||||||
Chemikalien, die als
Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch
entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der
Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt. Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert. |
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13.2. | Ungereinigte Verpackungen: | ||||||||||||||||
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden. | |||||||||||||||||
14. | Angaben zum Transport | ||||||||||||||||
14.1. | Landtransport | ||||||||||||||||
Inland | GGVS/GGVE | ||||||||||||||||
grenzüberschreitend | ADR/RID | ||||||||||||||||
14.1.1. | ADR/RID - GGVS/GGVE Klasse: | 6.1 | |||||||||||||||
14.1.2. | Ziffer/Buchstabe (Verpackungsgruppe) | Packgruppe III | |||||||||||||||
14.1.4. | UN-Nummer: | 2810 | |||||||||||||||
14.1.5 | Bezeichnung des Gefahrgutes: | Giftiger organischer flüssiger Stoff, N.A.G.: Ätherisches Öl | |||||||||||||||
15. | Vorschriften: | ||||||||||||||||
15.1. | Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien: | ||||||||||||||||
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. | |||||||||||||||||
15.1.1. | Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: | ||||||||||||||||
Xn | Gesundheitsschädlich | ||||||||||||||||
15.1.2. | R-Sätze (Gefahrenhinweise): | ||||||||||||||||
R 22 | Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. | ||||||||||||||||
15.1.3. | S-Sätze (Sicherheitsratschläge): | ||||||||||||||||
S 2 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. | ||||||||||||||||
S 23 | Dämpfe nicht einatmen. | ||||||||||||||||
S 24/25 | Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. | ||||||||||||||||
15.2. | Nationale Vorschriften | ||||||||||||||||
Wassergefährdungsklasse: | WGK 2 (Selbsteinstufung) | wassergefährdend | |||||||||||||||
15.3. | Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen: | ||||||||||||||||
Aromenverordnung der
Bundesrepublik Deutschland v. 22.12.1981 (BGBl. I S. 1625, 1676), geändert durch die Verordnung zur Änderung
der Aromenverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen vom 29.10.1991
(BGBl. I, 2045-2050 (1991): Höchstmengen an bestimmten Stoffen (relevant: Pulegon) in verzehrfertigen aromatisierten Lebensmitteln Richtlinie 88/3888/EWG vom 22.06.1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aromen zur Verwendung in Lebensmitteln und über die Ausgangsstoffe für ihre Herstellung RIFM Monograph (1974) FCT, 12, 949, Special Issue I (Binder, p. 617) |
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16. | Sonstige Angaben: | ||||||||||||||||
Die vorstehenden
Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse bei Ausgabedatum und dienen dazu,
das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen
zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar
und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses
verweisen wir auf die gültigen Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH. Ausschlußklausel: Darf nicht für medizinische oder arzneiliche Zwecke verwendet werden. Die Verwendung muß in Einklang mit den national und lokal gültigen Gesetzen und Vorschriften erfolgen. |
Erstellt am: 02.05.2005 | Letztmals überarbeitet am: 03.05.2005 |
Version: 1.01 | Änderungsgrund: Überarbeitung von Punkt 2.2. |
Auskunftgebender Bereich: siehe Punkt 1.3. | Von diesem Sicherheitsdatenblatt dürfen nur Papierkopien für den eigenen Gebrauch angefertigt werden. Die unautorisierte Weiterverbreitung auf elektronischen Datenträgern ist nicht gestattet. |