1. | Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung | ||||||||||||||
Angaben zu dem Produkt: Malachitgrün-oxalat | |||||||||||||||
1.1. | Bezeichnungen | ||||||||||||||
1.1.1. | Handelsname: | Malachitgrün (Oxalat) | |||||||||||||
1.1.2. | Andere Namen: | Diamantgrün B,
Echtgrün, Lichtgrün N, Viktoriagrün B; Basic Green 4, Malachite Green oxalate, Ammonium, (4-(p-(Dimethylamino)-alpha-phenylbenzylidene)-dimethyl)- oxalate (2:1), -oxalate (1:1) |
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1.1.3. | Summenformel: | C48H50N4O4 x 2C2H2O4 | |||||||||||||
1.1.4. | Relative Molekülmasse: | Mr: 927,02 g/mol | |||||||||||||
1.1.5. | Verwendungsgebiete: | Bakteriologische und Histologische Färbungen. Sporenfärbung nach Rakette oder Wirtz. in vitro-Diagnostik. Reagenz, Säure-Base-Indikator (Umschlagsbereich pH 0,0-2,0). Naturwissenschaftlicher Unterricht. | |||||||||||||
1.2. | Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes: | ||||||||||||||
OMIKRON GmbH Marktplatz 5 74382 Neckarwestheim |
Tel.
(07133)17081 Fax (07133)17465 e-Mail: cyberchem@t-online.de |
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1.3. | Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich: | ||||||||||||||
Anschrift siehe
Punkt 1.2. Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau |
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1.4. | Notfallauskunft: Die Telefonnummer der für die jeweilige Region zuständigen Giftnotrufzentrale ist in den Telefonbüchern der Deutschen Telekom auf der Umschlagseite im Abschnitt "Notrufnummern" zu finden. Im lebensbedrohlichen Notfall: Feuerwehr 112 |
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OMIKRON
GmbH, Qualitätskontrolle und Labor Marktplatz 5 74382 Neckarwestheim |
Tel.
(07133)17081 oder -17081- Fax (07133)-17465- e-Mail: info@omikron-online.de |
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2. | Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen | ||||||||||||||
2.1. | Chemische Charakterisierung | ||||||||||||||
2.1.1. | CAS-Nr.: | [2437-29-8] [18015-76-4] |
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2.1.2. | Bezeichnung: | Malachitgrün-oxalat | |||||||||||||
2.2. | Identifikationsnummer(n) | ||||||||||||||
2.2.1. | EINECS-Nummer: | 219-441-7 | |||||||||||||
2.2.2. | EG-Index-Nr.: | 607-007-00-3 | |||||||||||||
2.2.3 | HS - Nummer: | 29339095 | |||||||||||||
2.2.4. | C.I.-Nummer: | 42000 | |||||||||||||
2.2.5. | S.-Nr. (Nummer der Schultz'schen Farbstofftabelle): | 754 | |||||||||||||
3. | Mögliche Gefahren | ||||||||||||||
3.1. | Gefahrenbezeichnungen: | ||||||||||||||
Xn | Gesundheitsschädlich | ||||||||||||||
N | Umweltgefährlich | ||||||||||||||
3.2. | Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: | ||||||||||||||
3.2.1. | R 22 | Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. | |||||||||||||
3.2.2. | R 41 | Gefahr ernster Augenschäden. | |||||||||||||
3.2.3. | R 63 | Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. | |||||||||||||
3.2.4. | R 50/53 | Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. | |||||||||||||
4. | Erste-Hilfe-Maßnahmen | ||||||||||||||
4.1. | Allgemeine Hinweise: | ||||||||||||||
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. | |||||||||||||||
4.2. | Maßnahmen bei Körperkontakt: | ||||||||||||||
4.2.1. | nach Einatmen: | Verunglückten an die frische Luft bringen. Falls Atemnot eintritt, Arzt rufen. | |||||||||||||
4.2.2. | nach Hautkontakt: | Kontaminierte
Kleidung entfernen. Betroffene Stellen mit reichlich Wasser abwaschen. |
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4.2.3. | nach Augenkontakt: | Betroffene(s)
Auge(n) bei geöffnetem Lidspalt während mindestens 15 Minuten mit reichlich fließendem
Wasser spülen. Augenarzt hinzuziehen. Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben. |
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4.2.4. | nach Verschlucken: | Viel Wasser trinken lassen, Erbrechen auslösen. Arzt hinzuziehen. | |||||||||||||
5. | Maßnahmen zur Brandbekämpfung | ||||||||||||||
5.1. | Geeignete Löschmittel: | ||||||||||||||
Wassersprühstrahl, Kohlendioxid, Schaum, Pulver. | |||||||||||||||
5.2. | Besondere Gefahren: | ||||||||||||||
Brennbar. Im Brandfall Entstehung gefährlicher Brandgase oder Dämpfe möglich. Im Brandfall können entstehen: Stickstoffoxide. | |||||||||||||||
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: Im Gefahrenbereich umluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemieschutzkleidung tragen. | |||||||||||||||
6. | Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung | ||||||||||||||
6.1 | Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: | ||||||||||||||
Durch angemessene Schutzmaßnahmen direkten Haut- oder Augenkontakt möglichst gering halten. Staubbildung und Einatmen von Stäuben vermeiden. | |||||||||||||||
6.2. | Umweltschutzmaßnahmen: | ||||||||||||||
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. | |||||||||||||||
6.3. | Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: | ||||||||||||||
In einen Plastikbeutel aufnehmen (dabei Staubbildung vermeiden). Betroffene Zonen nach völliger Beseitigung des Materials nachreinigen und gründlich lüften. Gesammeltes Material der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. | |||||||||||||||
7. | Handhabung und Lagerung | ||||||||||||||
7.1. | Handhabung: | ||||||||||||||
Hinweise zum sicheren Umgang: | Beim Ab- und Umfüllen Staubentwicklung vermeiden. Einatmen vermeiden. Berührung mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Längere oder wiederholte Exposition vermeiden. Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. | ||||||||||||||
7.2. | Lagerung: | ||||||||||||||
7.2.1. | Anforderungen an Lagerräume und -behälter: | Dicht verschlossen. Trocken. Zwischen +5 und +30 °C. | |||||||||||||
8. | Persönliche Schutzausrüstung: | ||||||||||||||
8.1. | Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: | ||||||||||||||
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. | |||||||||||||||
8.2.1. | Atemschutz: | Staubmaske tragen. | |||||||||||||
8.2.2. | Handschutz: | bei Vollkontakt: Handschuhmaterial: Nitrilkautschuk, Schichtstärke 0,4 mm (z.B. Fa. Roth Art. A909.1 ff) Durchdringungszeit des Handschuhmaterials: Wert für die Permeation: Level >=6 bei Spritzkontakt: Handschuhmaterial: Nitrilkautschuk, Schichtstärke 0,4 mm (z.B. Fa. Roth Art. A909.1 ff) Durchdringungszeit des Handschuhmaterials: Wert für die Permeation: Level >=6 Die verwendeten Schutzhandschuhe müssen der Richtlinie 89/686/EWG sowie der Norm EN374 entsprechen. Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur von dessen Material, sondern auch von anderen Qualitätsmerkmalen abhängig, die von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich sein können. Die Eignung der Schutzmittel ist daher mit deren Lieferanten abzuklären. |
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8.2.3. | Augenschutz: | Dichtschließende Laborschutzbrille. Augendusche bereithalten. | |||||||||||||
9. | Physikalische und chemische Eigenschaften | ||||||||||||||
9.1. | Form: | Feststoff (Pulver oder Kristalle)) | |||||||||||||
9.2. | Farbe: | malachitgrün, mit metallischem Schimmer | |||||||||||||
9.4. | Zustandsänderungen: | ||||||||||||||
9.4.1. | Schmelzpunkt: | ca. 159 °C | |||||||||||||
9.5. | Flammpunkt: | keine Angaben vorhanden | |||||||||||||
9.6. | Zersetzungstemperatur: | keine Angaben vorhanden | |||||||||||||
9.7. | Explosionsgefahr: | Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich | |||||||||||||
9.8. | Dichte: | Bei 20°C | keine Angaben vorhanden | ||||||||||||
9.9. | Schüttdichte: | Bei 20°C | 400 - 500 g/L | ||||||||||||
9.10. | Löslichkeit in/Mischbarkeit mit: | ||||||||||||||
Wasser | Bei 24°C | ca. 110 g/L | |||||||||||||
Ethanol | Bei 24°C | ca. 60 g/L | |||||||||||||
9.11. | pH-Wert (1% in Wasser) | Bei 20°C | ca. 2,4 | ||||||||||||
10. | Stabilität und Reaktivität | ||||||||||||||
10.1. | Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen: | ||||||||||||||
10.1.1. | Zu vermeidende Bedingungen: | keine Angaben vorhanden | |||||||||||||
10.1.2. | Zu vermeidende Stoffe: | Starke Oxidationsmittel | |||||||||||||
10.2. | Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte: | ||||||||||||||
10.2.1 | Gefährliche Reaktionen: | Gefährliche Polymerisation: wird nicht auftreten. | |||||||||||||
10.2.2. | Gefährliche Zersetzungsprodukte: | Bei thermischer Zersetzung oder im Brandfall Bildung giftiger Dämpfe möglich (Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Stickoxide). | |||||||||||||
11. | Angaben zur Toxikologie | ||||||||||||||
11.1. | Akute Toxizität: | ||||||||||||||
11.1.1. | Art | Wert | species/Bemerkungen | ||||||||||||
LD50 | 275 mg/kg | rat (oral) Bemerkungen: Verhalten - Veränderungen der motorischen Aktivität (spezifischer Versuch). Verdauungstrakt - Hypermotilität, Diarrhoe. Vedauungstrakt - Andere Veränderungen. |
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LDL0 | 50 mg/kg | mouse (oral) | |||||||||||||
11.2. | Subakute bis chronische Toxizität: | ||||||||||||||
Der Stoff ist nach den uns vorliegenden Unterlagen toxikologisch nicht umfassend untersucht. Das Produkt ist mit der bei gesundheitsschädlichen Gefahrstoffen üblichen und notwendigen Vorsicht zu handhaben. | |||||||||||||||
11.2. | Primäre Reizwirkung: | ||||||||||||||
11.2.1. | an der Haut: | Hautkontakt: Kann Hautreizungen erzeugen. | |||||||||||||
11.2.2. | am Auge: | nach Augenkontakt: Starke Reizungen. Gefahr ernster Augenschäden. | |||||||||||||
11.2.3. | auf die Atmungsorgane: | Einatmen: Kann beim Einatmen gesundheitsschädlich sein. Das Produkt kann die Schleimhäute der oberen Atemwege reizen. | |||||||||||||
11.2.4. | nach Verschlucken: | Schleimhautirritationen im Bereich von Mundhöhle, Rachen, Speiseröhre, Magen-Darmtrakt. Kann beim Verschlucken gesundheitsschädlich sein. Zielorgane: Leber, Nieren, Herz. | |||||||||||||
11.2.5. | RTECS Daten zur Reizwirkung | ||||||||||||||
Art | Wert | species/Bemerkungen | |||||||||||||
Augen | 76 mg/kg | rabbit Bemerkungen: Starke Reizeffekte |
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12. | Angaben zur Ökologie | ||||||||||||||
Wassergefährdend (WGK 2). Produkt nicht in die Umwelt gelangen lassen. | |||||||||||||||
13. | Hinweise zur Entsorgung: | ||||||||||||||
13.1. | Empfehlung: | ||||||||||||||
Chemikalien, die als
Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch
entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der
Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt. Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert. |
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13.2. | Ungereinigte Verpackungen: | ||||||||||||||
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden. | |||||||||||||||
14. | Angaben zum Transport | ||||||||||||||
14.1. | Landtransport | ||||||||||||||
Inland | GGVS/GGVE | ||||||||||||||
grenzüberschreitend | ADR/RID | ||||||||||||||
14.1.1. | ADR/RID - GGVS/GGVE Klasse: | 6.1 | |||||||||||||
14.1.2. | Ziffer/Buchstabe: | 25c | |||||||||||||
14.1.3. | Packgruppe: | III | |||||||||||||
14.1.4. | UN-Nummer: | 2811 | |||||||||||||
14.1.5 | Bezeichnung des Gefahrgutes: | giftiger organischer fester Stoff, N.A.G. | |||||||||||||
14.2. | Seeschifftransport IMDG/GGVSee: | ||||||||||||||
14.2.1. | IMDG/GGVSee Klasse: | 6.1 | |||||||||||||
14.2.2. | UN-Nummer: | 2811 | |||||||||||||
14.2.3. | Verpackungsgruppe: | III | |||||||||||||
14.2.4. | Marine pollutant: | nein | |||||||||||||
14.2.5. | Severe marine pollutant: | nein | |||||||||||||
14.2.6. | Bezeichnung des Gutes: | Toxic solid, organic, N.O.S. | |||||||||||||
14.3. | Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR: | ||||||||||||||
14.3.1. | ICAO/IATA Klasse: | 6.1 | |||||||||||||
14.3.2. | UN/ID-Nummer: | 2811 | |||||||||||||
14.3.3. | Verpackungsgruppe: | III | |||||||||||||
14.3.4. | Bezeichnung des Gutes: | Toxic solid, organic, N.O.S. | |||||||||||||
14.3.5. | Inhalationspackgruppe 1: | nein | |||||||||||||
14.3.6. | Technischer Name: | Required | |||||||||||||
15. | Vorschriften: | ||||||||||||||
15.1. | Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien: | ||||||||||||||
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet (Einstufung nach Anhang I der Richtlinie 67/548/EG) | |||||||||||||||
15.1.1. | Kennbuchstabe(n) und Gefahrenbezeichnung(en) des Produktes: | ||||||||||||||
Xn | Gesundheitsschädlich | ||||||||||||||
N | Umweltgefährlich | ||||||||||||||
15.1.2. | R-Sätze (Risk statements/Gefahrenhinweise): | ||||||||||||||
R 22 | Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. | ||||||||||||||
R 41 | Gefahr ernster Augenschäden. | ||||||||||||||
R 63 | Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. | ||||||||||||||
R 50/53 | Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. | ||||||||||||||
15.1.3. | S-Sätze (Safety statements/Sicherheitsratschläge): | ||||||||||||||
S 2 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. | ||||||||||||||
S 26 | Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. | ||||||||||||||
S 36/37 | Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. | ||||||||||||||
S 39 | Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen | ||||||||||||||
S 46 | Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. | ||||||||||||||
S 60 | Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. | ||||||||||||||
S 61 | Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. | ||||||||||||||
15.2. | Nationale Vorschriften | ||||||||||||||
Wassergefährdungsklasse (WGK): 2 | wassergefährdend | VwVwS Anh. 2 Kenn-Nr. 1492 | |||||||||||||
Lagerklasse VCI | 10-13 | ||||||||||||||
Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) | betroffen | Einstufung: Xn mit R 63 | |||||||||||||
Merkblatt BG Chemie | M050 - Umgang mit gesundheitsgefährlichen Stoffen | ||||||||||||||
15.3. | Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen: | ||||||||||||||
Schweizer Giftklasse: CH 3 | |||||||||||||||
16. | Sonstige Angaben: | ||||||||||||||
Die
vorstehenden Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse zum Ausstellungsdatum,
sind nach unserem besten Wissen zusammengestellt und dienen dazu, das Produkt entsprechend
der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu
beschreiben. Sie erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollten vom
Benutzer nur als Leitfaden verstanden werden. Sie stellen weiterhin keinerlei Zusicherung
von Produkteigenschaften im Rechtssinne dar und begründen kein vertragliches
Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses verweisen wir auf die gültigen
Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH, Abteilung Feinchemikalien. Abschlußklausel: Nur für den F & E - Gebrauch bestimmt (Forschung und Entwicklung). Nicht als Heilmittel, im Haushalt oder zu anderen Verwendungszwecken. |
Erstellt am: 06.05.2004 * Letztmals überarbeitet am: 08.12.2005