Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und § 14 GefStoffV


1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
Angaben zu dem Produkt: OMIKRON Art.-Nr.: #100014
Verwendungsgebiete: Laborchemikalie (siehe auch Ausschlußklausel bei Punkt 16). Säure-/Base-Indikator. Farbstoff für die Mikroskopie
1.1. Bezeichnungen
1.1.1. Handelsname: Alizarin
1.1.2. Andere Namen: 1,2-Dihydroxy-anthrachinon; engl. 1,2-Dihydroxyanthraquinone, Mordant Red 11, C.I. No. 58000, C.I. Pigment Red 83
1.1.3. Summenformel: C14H8O4
1.1.4. Relative Molekülmasse: Mr / F.W.: 240,21 g/mol
1.2. Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes:
OMIKRON GmbH, Betriebsbereich Feinchemikalien
Marktplatz 5
74382 Neckarwestheim
Tel. (07133) 17081
Fax (07133) 17465

e-Mail: info@omikron-online.de
1.3. Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich:
Anschrift: siehe Punkt 1.2.
Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau
1.4. Notfallauskunft:
Die Telefonnummer der für die jeweilige Region zuständigen Giftnotrufzentrale ist in den Telefonbüchern der Deutschen Telekom auf der Umschlagseite im Abschnitt "Notrufnummern" zu finden. Im lebensbedrohlichen Notfall: Feuerwehr 112
OMIKRON GmbH, Betriebsbereich Feinchemikalien
Marktplatz 5
74382 Neckarwestheim
Qualitätskontrolle und Labor
Tel. (07133) 16310
Fax (07133) -17465-

e-Mail: cyberchem@t-online.de
2. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen
2.1. Chemische Charakterisierung
2.1.1. CAS-Nr.: [72-48-0]
2.1.2. Bezeichnung: ALIZARIN
2.2. Identifikationsnummer(n)
2.2.1. EINECS-Nummer: 200-782-5
2.2.2. EG-Index-Nummer: k.A.
3. Mögliche Gefahren
3.1. Gefahrenbezeichnung:
3.1.1. Xn Gesundheitsschädlich Gesundheitsschädlich
3.2. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
3.2.1. R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
3.2.2. R 36 Reizt die Augen.
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen
4.2. Maßnahmen bei Körperkontakt:
4.2.1. nach Einatmen: Frischluftzufuhr, ggf. Atemspende. Bei anhaltenden Beschwerden oder Unwohlsein Arzt hinzuziehen.
4.2.2. nach Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung entfernen.
Sofort mit Wasser abwaschen und gut nachspülen. Bei anhaltenden Beschwerden ärztlichen Rat einholen.
4.2.3. nach Augenkontakt: Betroffenes Auge bei geöffnetem Lidspalt mit reichlich fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen.
Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben.
4.2.4. nach Verschlucken: Arzt hinzuziehen. Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Geeignete Löschmittel:
Kohlenstoffdioxid, Löschpulver oder Wassersprühstrahl.
5.2. Besondere Gefahren:
Brennbar.
Bei einem Brand kann/können freigesetzt werden: Kohlenmonoxid, Kohlendioxid
Besondere Schutzausrüstung bei Aufenthalt im Gefahrenbereich: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Vollschutzanzug tragen.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
Ungeschützte Personen fernhalten. Persönliche Schutzausrüstung tragen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Staubbildung bzw. -aufwirbelung und Einatmen von Stäuben vermeiden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. Freisetzung in die Umwelt ohne vorhergehende ordnungsgemäße Erlaubnis der zuständigen Behörde unterbinden.
6.3. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:
Trocken in einen Plastikbeutel aufnehmen. Der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. Betroffene Areale nachreinigen.
Zu beachten: TRGS 201 - Kennzeichnung von Abfällen beim Umgang.
7. Handhabung und Lagerung
7.1. Handhabung:
7.1.1. Hinweise zum sicheren Umgang: Beim Ab- und Umfüllen Staubentwicklung vermeiden.
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
7.1.2. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Von brennbaren Stoffen fernhalten.
7.2. Lagerung:
7.2.1. Anforderungen an Lagerräume und -behälter: Dicht verschlossen halten. Trocken und kühl lagern.
8. Expositionsbegrenzung und Persönliche Schutzausrüstung:
8.1. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen sind zu beachten.
Die Maßnahmen müssen den Mindeststandards der TRGS 500 entsprechen (Schutzstufe 1), beim Umgang mit nicht geringen Mengen oder der Gefahr einer nicht nur geringen Exposition sind die Maßnahmen der Schutzstufe 2 vorzusehen (nach gültiger GefStoffV/Richtlinie 98/24/EG)
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. Getrennte Aufbewahrung der Schutzkleidung!
8.2.1. Atemschutz: Erforderlich bei Auftreten höherer Konzentrationen
8.2.2. Handschutz: Geeignete chemikalienresistente Schutzhandschuhe
8.2.3. Augenschutz: Geeignete Laborschutzbrille
8.2.4. Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung nach Laborstandard.
8.2. Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Ordnungsgemäß arbeitender Abzug, der für gefährliche Chemikalien konzipiert ist und eine durchschnittliche Absauggeschwindigkeit von mindestens 30 m/min aufweist.
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Form: fest/Pulver
9.2. Farbe: goldfarben bis rötlich-braun
9.3. Geruch: nicht bestimmt
9.4. Zustandsänderungen:
9.4.1. Schmelzpunkt/Schmelzbereich: 287-289 °C
9.4.1. Siedepunkt/Siedebereich: 430 °C (sub)
9.5. Flammpunkt: nicht anwendbar
9.6. Zersetzungstemperatur: nicht bestimmt
9.7. Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich
9.8. Dampfdruck: Bei 20°C nicht bestimmt
9.9. Dichte: Bei 20°C nicht bestimmt
9.10. Schüttdichte: Bei 20°C nicht bestimmt
9.11. Löslichkeit in/Mischbarkeit mit:
Wasser Bei 20°C 0.0000378 g/l
Alkohole Bei 20°C wenig löslich
Organische Lösungsmittel (Ether, Toluol, Benzol) Bei 20°C löslich
9.12. pH-Wert: Bei 20°C nicht verfügbar
10. Stabilität und Reaktivität
10.1. Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen:
10.1.1. Zu vermeidende Bedingungen: Bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung ist keine Zersetzung zu erwarten
10.1.2. Zu vermeidende Stoffe: Oxidationsmittel, Basen
10.2. Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte:
10.2.1 Gefährliche Reaktionen: keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
10.2.2. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Kohlenmonoxid, Kohlendioxid
11. Angaben zur Toxikologie
11.1. Akute Toxizität: RTECS# CB6580000
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte des Reinstoffs (gem. http://www.cdc.gov/niosh/rtecs/cb646720.html)
11.1.1. Art Wert species
LD50 316 mg/kg wild bird (oral)
11.1.1. Art Wert species
Reizwirkung auf die Augen 500 mg/24 h rabbit (oral): mild effect
11.2. Primäre Reizwirkung:
11.2.1. an der Haut: Reizt die Haut und die Schleimhäute.
11.2.2. am Auge: Reizwirkung.
11.2.3. auf die Atmungsorgane: Reizwirkung.
11.2.4. Sensibilisierung: keine sensilbilisierende Wirkung bekannt.
Zusätzliche toxikologische Hinweise: Nach unserem derzeitigen Wissensstand ist die akute und chronische Toxizität dieses Stoffes nicht gänzlich bekannt.
Keine Daten zur Klassifizierung dieses Stoffes hinsichtlich seiner Karzinogenität aus EPA, IARC, NTP, OSHA oder ACGIH verfügbar.
12. Angaben zur Ökologie
Wassergefährdungsklasse: WGK 3 (stark wassergefährdend).
Trinkwassergefährdung besteht bereits beim Austreten geringster Mengen des Stoffes in den Untergrund.
Niemals in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Jegliche Freisetzung des Stoffes in die Umwelt ohne vorhergehende dezidierte Erlaubnis der zuständigen Behörde ist zu unterlassen.
13. Hinweise zur Entsorgung:
13.1. Empfehlung:
Chemikalien, die als Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt.
Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert.
13.2. Ungereinigte Verpackungen:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden.
14. Angaben zum Transport
Produkt ist den Versandvorschriften nicht unterstellt.
15. Vorschriften:
15.1. Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien:
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet.
15.1.1. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:
Xn Gesundheitsschädlich
15.1.2. R-Sätze (Gefahrenhinweise):
3.2.1. R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
3.2.2. R 36 Reizt die Augen.
15.1.3. S-Sätze (Sicherheitsratschläge):
(2) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
15.2. Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse: WGK 3 (Selbsteinstufung) stark wassergefährdend
15.3. Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen:
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten.
Gebrauch nur durch technisch qualifizierte Personen.
16. Sonstige Angaben:
Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse bei Druckdatum und dienen dazu, das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses verweisen wir auf die gültigen Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH.

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Stand der Information: 23.03.2005