Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und § 14 GefStoffV
1. | Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung | |||||||||||
Angaben zu dem Produkt: a-Ketoglutatsäure, reinst - OMIKRON Art. #107540 | ||||||||||||
Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Laborchemikalie, Reagenz, für die Biochemie | ||||||||||||
1.1. | Bezeichnungen | |||||||||||
1.1.1. | Handelsname: | alpha-Ketoglutarsäure | ||||||||||
1.1.2. | Andere Namen: | 2-Oxo-glutarsäure, Oxoglutarat, Oxopentandisäure; engl. 2-oxoglutaric acid |
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1.1.3. | Summenformel: | C5H6O5 | ||||||||||
1.1.4. | Relative Molekülmasse: | Mr: 146,1 g/mol | ||||||||||
1.2. | Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes: | |||||||||||
OMIKRON GmbH Marktplatz 5 74382 Neckarwestheim |
Tel.
(07133)17081 Fax (07133)17465 e-Mail: cyberchem@t-online.de |
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1.3. | Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich: | |||||||||||
Anschrift siehe
Punkt 1.2. Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau |
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1.4. | Notfallauskunft: Die Telefonnummer der für die jeweilige Region zuständigen Giftnotrufzentrale ist in den Telefonbüchern der Deutschen Telekom auf der Umschlagseite im Abschnitt "Notrufnummern" zu finden. Im lebensbedrohlichen Notfall: Feuerwehr 112 |
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OMIKRON
GmbH Marktplatz 5 74382 Neckarwestheim Qualitätskontrolle und Labor |
Tel. (07133)
17081 oder -17081- Fax (07133) 17465 e-Mail: cyberchem@t-online.de |
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2. | Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen | |||||||||||
2.1. | Chemische Charakterisierung | |||||||||||
2.1.1. | CAS-Nr.: | [328-50-7] | ||||||||||
2.1.2. | Bezeichnung: | alpha-Ketoglutarsäure | ||||||||||
2.2. | Identifikationsnummer(n) | |||||||||||
2.2.1. | EINECS-Nummer: | 206-330-3 | ||||||||||
2.2.2. | Beilstein-Registry-Nummer (BRN): | 1705689 | ||||||||||
3. | Mögliche Gefahren | |||||||||||
Gefahrenbezeichnung: | ||||||||||||
Xi | REIZEND / IRRITANT | |||||||||||
Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: | ||||||||||||
R 37/38 | Reizt die Atmungsorgane und die Haut. | |||||||||||
R 41 | Gefahr ernster Augenschäden. | |||||||||||
4. | Erste-Hilfe-Maßnahmen | |||||||||||
4.1. | Allgemeine Hinweise: | |||||||||||
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. | ||||||||||||
4.2. | Maßnahmen bei Körperkontakt: | |||||||||||
4.2.1. | nach Einatmen (Partikel, Stäube): | Reichlich Frischluftzufuhr und sicherheitshalber Arzt aufsuchen. | ||||||||||
4.2.2. | nach Hautkontakt: | Kontaminierte
Kleidung entfernen. Mit fließendem Wasser abwaschen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. |
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4.2.3. | nach Augenkontakt: | Betroffenes Auge bei
geöffnetem Lidspalt mit reichlich fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden
oder Schmerzen Arzt hinzuziehen. Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben. |
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4.2.4. | nach Verschlucken: | Mund ausspülen und Wasser nachtrinken. Sofort Arzt aufsuchen. Vom Auslösen von Erbrechen durch den Laien ist im Allgemeinen abzuraten. | ||||||||||
5. | Maßnahmen zur Brandbekämpfung | |||||||||||
5.1. | Geeignete Löschmittel: | |||||||||||
Kohlendioxid, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen. | ||||||||||||
5.2. | Besondere Schutzausrüstung im Brandfall: | |||||||||||
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Vollschutzanzug tragen. | ||||||||||||
6. | Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung | |||||||||||
6.1 | Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: | |||||||||||
Staubbildung und Einatmen von Stäuben vermeiden. Bei der Gefahr von Staubbildung: Atemschutz tragen. | ||||||||||||
6.2. | Umweltschutzmaßnahmen: | |||||||||||
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. | ||||||||||||
6.3. | Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: | |||||||||||
Trocken aufnehmen. Der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. Betroffene Areale nachreinigen. | ||||||||||||
7. | Handhabung und Lagerung | |||||||||||
7.1. | Handhabung: | |||||||||||
7.1.1. | Hinweise zum sicheren Umgang: | Beim Ab- und
Umfüllen Staubentwicklung vermeiden. Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Vor Feuchtigkeit schützen. Handhabung entsprechend den Laboratoriumsrichtlinien der BG - Chemie. |
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7.1.2. | Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: | Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. | ||||||||||
7.2. | Lagerung: | |||||||||||
7.2.1. | Anforderungen an Lagerräume und -behälter: | Dicht verschlossen. Trocken. Lagertemperatur: kühl aufbewahren. Getrennt von Lebensmitteln lagern. | ||||||||||
8. | Persönliche Schutzausrüstung: | |||||||||||
8.1. | Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: | |||||||||||
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. | ||||||||||||
8.2. | Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen: | |||||||||||
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7. | ||||||||||||
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: entfällt (Hinweis: Als Grundlage dienten die bei Erstellung gültigen Listen). | ||||||||||||
8.2.1. | Atemschutz: | erforderlich bei Auftreten von Stäuben (Partikelfilter) | ||||||||||
8.2.2. | Handschutz: | Schutzhandschuhe (Laborstandard) empfohlen, Material Nitril - Stärke 0,4 mm (z.B. Fa. C. Roth Art. A901.1 ff). Durchdringungszeit des Handschuhmaterials - Wert für die Permeation: Level >=6 | ||||||||||
8.2.3. | Augenschutz: | Dichtschließende Laborschutzbrille | ||||||||||
8.2.4. | Körperschutz: | Arbeitsschutzkleidung (Laborstandard) | ||||||||||
9. | Physikalische und chemische Eigenschaften | |||||||||||
9.1. | Form: | fest, Pulver | ||||||||||
9.2. | Farbe: | weißlich | ||||||||||
9.3. | Geruch: | nahezu geruchlos | ||||||||||
9.4. | Zustandsänderungen: | |||||||||||
9.4.1. | Schmelzpunkt: | 114-116 °C | ||||||||||
9.4.2 | Siedepunkt: | nicht verfügbar | ||||||||||
9.5. | Zersetzungstemperatur: | nicht verfügbar | ||||||||||
9.6. | Explosionsgefahr: | Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich | ||||||||||
9.7. | Dichte: | nicht bestimmt | ||||||||||
9.8. | Löslichkeit in/Mischbarkeit mit: | |||||||||||
Wasser | Bei 20°C | löslich (10% m/V: klar löslich) | ||||||||||
9.9. | pH-Wert einer 5%-igen Lösung in Wasser (m/V) | Bei 20°C | ca. 1,5 | |||||||||
10. | Stabilität und Reaktivität | |||||||||||
10.1. | Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen: | |||||||||||
10.1.1. | Zu vermeidende Bedingungen: | Thermische Belastung. | ||||||||||
10.1.2. | Zu vermeidende Stoffe: | Starke Oxidationsmittel, Reduktionsmittel, Basen | ||||||||||
10.2. | Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte: | |||||||||||
10.2.1 | Gefährliche Reaktionen: | keine Angaben vorhanden. | ||||||||||
10.2.2. | Gefährliche Zersetzungsprodukte: | keine Angaben vorhanden. | ||||||||||
11. | Angaben zur Toxikologie | |||||||||||
Akute Toxizität: | ||||||||||||
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte des Reinstoffs: Quantitative Angaben zur Akuttoxizität liegen uns nicht vor. | ||||||||||||
Weitere toxikologische Hinweise: Eine Beschreibung der toxischen Symptome liegt uns nicht vor. | ||||||||||||
Primäre Reizwirkung: | ||||||||||||
an der Haut | leichte Reizungen. | |||||||||||
am Augen | starke Reizwirkung mit der Gefahr ernster Augenschäden. | |||||||||||
nach Einatmen | leichte Reizungen. | |||||||||||
Sensibilisierung: | keine Sensibilisierung bekannt. | |||||||||||
Zusätzliche Hinweise: Das Produkt ist mit der bei Gefahrstoffen nötigen Vorsicht zu handhaben. | ||||||||||||
12. | Angaben zur Ökologie | |||||||||||
Quantitative
Daten zur ökologischen Wirkung dieses Stoffes liegen uns nicht vor. Die Substanz ist
schwach wassergefährdend (WGK 1, Selbsteinstufung). Bei sachgerechter Handhabung und Verwendung sind keine ökologischen Probleme zu erwarten. Produkt nicht in die Umwelt gelangen lassen. |
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13. | Hinweise zur Entsorgung: | |||||||||||
13.1. | Empfehlung: | |||||||||||
Chemikalien, die als
Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch
entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der
Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt. Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert. |
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13.2. | Ungereinigte Verpackungen: | |||||||||||
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden. | ||||||||||||
14. | Angaben zum Transport | |||||||||||
Das Produkt ist den Versandvorschriften nicht unterstellt. | ||||||||||||
15. | Vorschriften: | |||||||||||
15.1. | Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien/GefStoffV: | |||||||||||
15.1.1. | Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: | |||||||||||
Xi | Reizend | |||||||||||
15.1.2. | R-Sätze (Gefahrenhinweise): | |||||||||||
R 37/38 | Reizt die Atmungsorgane und die Haut. | |||||||||||
R 41 | Gefahr ernster Augenschäden. | |||||||||||
15.1.3. | S-Sätze (Sicherheitsratschläge): | |||||||||||
S 2 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. | |||||||||||
S 26 | Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. | |||||||||||
S 39 | Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. | |||||||||||
15.2. | Nationale Vorschriften | |||||||||||
Wassergefährdungsklasse: | WGK 1 (Selbsteinstufung) | |||||||||||
15.3. | Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen: | |||||||||||
Schweizer Giftklasse (CH): nicht eingestuft | ||||||||||||
16. | Sonstige Angaben: | |||||||||||
Die vorstehenden
Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse bei Druckdatum und dienen
dazu, das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen
zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar
und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses
verweisen wir auf die gültigen Verkaufsvereinbarungen
der OMIKRON GmbH, Abteilung Feinchemikalien. Abschlußklausel: Nur für den Laborgebrauch bestimmt. Nicht als Heilmittel, nicht als Haushalts- oder Agrarchemikalie oder zu anderen Verwendungszwecken. |
Stand der Information: 22.04.2004