Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und § 14 GefStoffV


1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
Angaben zu dem Produkt: Wiener Kalk
1.1. Bezeichnungen
1.1.1. Handelsname: Wiener Kalk
1.1.2. Andere Namen: Calciummagnesiumoxid mit Calciummagnesiumcarbonat
1.1.3. Summenformel: entfällt
1.2. Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes:
OMIKRON GmbH
Marktplatz 5
74382 Neckarwestheim
Tel. (07133)17081
Fax (07133)17465

e-Mail: cyberchem@t-online.de
1.3. Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich:
Anschrift siehe Punkt 1.2.
Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau
1.4. Notfallauskunft:
Bundeseinheitlicher Giftnotruf: Vorwahl + 19240
OMIKRON GmbH
Marktplatz 5
74382 Neckarwestheim
Tel. (07133) 17081
Fax (07133) 17465

e-Mail: cyberchem@t-online.de
2. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen
2.1. Chemische Charakterisierung der gefährlichen Inhaltsstoffe
2.1.1. CAS-Nr.: [37247-91-98]
2.1.2. Bezeichnung: Calciummagnesiumoxid
2.2. Identifikationsnummer(n)
2.2.1. EINECS-Nummer: 253-425-0
2.2.2. EG-Index-Nummer: k.A.
3. Mögliche Gefahren
3.1. Gefahrenbezeichnung:
3.1.1. Xi REIZEND Gesundheitsschädlich
3.2. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
3.2.1. R 38 Reizt die Haut.
3.2.2. R 41 Gefahr ernster Augenschäden.
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen
4.2. Maßnahmen bei Körperkontakt:
4.2.1. nach Einatmen: Frischluft.
Arzt hinzuziehen.
4.2.2. nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung entfernen.
Sofort mit Wasser abwaschen.
4.2.3. nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser spülen. Arzt hinzuziehen.
Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben.
4.2.4. nach Verschlucken: Bei Unwohlsein Arzt hinzuziehen.
Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Geeignete Löschmittel:
Wiener Kalk ist nicht brennbar. Trockenlöscher verwenden beim Löschen von Umgebungsbränden.
5.2. Besondere Gefahren:
Wiener Kalk nicht unkontrolliert in Kontakt mit feuchten (wasserhaltigen) Brennstoffen oder brennbaren Stoffen bringen. Gefahr der Selbstentzündung!
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
Staubbildung und Einatmen von Stäuben vermeiden. Augen- sowie Hautkontakt sowie Inhalation vermeiden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation, Oberflächengewässer oder in das Grundwasser gelangen lassen.
6.3. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:
Mit Hilfe mechanischer Mittel trocken aufnehmen. Der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. Nachreinigen.
7. Handhabung und Lagerung
7.1. Handhabung:
7.1.1. Hinweise zum sicheren Umgang: Beim Ab- und Umfüllen und bei der Verwendung Staubentwicklung vermeiden.
Behälter dicht geschlossen halten.
7.1.2. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Von brennbaren Stoffen fernhalten (siehe auch Punkt 5.2).
7.2. Lagerung:
7.2.1. Anforderungen an Lagerräume und -behälter: Dicht verschlossen. Trocken lagern.
7.2.2 Zusammenlagerungshinweise: Nicht erforderlich.
8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung:
8.1. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
8.2.1. Atemschutz: erforderlich bei unzureichender Belüftung
8.2.2. Handschutz: Schutzhandschuhe
8.2.3. Augenschutz: Laborschutzbrille, geeignet zum Schutz gegen staubförmige Medium
8.2. Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
MAK: Allgemeiner Staubgrenzwert 6 mg/m3
1305-78-8 Calciumoxid; MAK 5 E mg/m3 (DFG)
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Form: fest (pulvrig/stückig)
9.2. Farbe: weiß
9.3. Geruch: geruchlos
9.4. Zustandsänderungen:
9.4.1. Schmelzpunkt/Schmelzbereich: 2570 (CaO) - 2800 °C (MgO)
9.4.1. Siedepunkt/Siedebereich: 2850 (CaO) - 3600 °C (MgO)
9.5. Flammpunkt: nicht anwendbar.
9.6. Entzündlichkeit (fest, gasförmig) Der Stoff ist nicht entzündlich.
9.7. Dichte: Bei 20°C 3,5 - 3,6 g/cm3
9.8. Löslichkeit in/Mischbarkeit mit:
Wasser Bei 20°C 1,65 g/l (als Calciumhydroxid)
9.9. pH-Wert (1,65 g/L, als Calciumhydroxid) Bei 20°C ca. 12,6
10. Stabilität und Reaktivität
10.1. Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen:
10.1.1. Zu vermeidende Bedingungen: keine Angaben vorhanden.
10.1.2. Zu vermeidende Stoffe: Zutritt von Säuren vermeiden.
10.2. Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte:
10.2.1 Gefährliche Reaktionen: Reagiert mit Wasser unter Erwärmung.
10.2.2. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Bildet mit Wasser eine Lauge (Calciumhydroxid) mit haut- und schleimhautreizender Wirkung. Bei Augenkontakt Gefahr ernster Augenschäden.
11. Angaben zur Toxikologie
11.1. Akute Toxizität:
In vivo-Untersuchungen zeigten keine Befunde.
11.2. Primäre Reizwirkung:
11.2.1. an der Haut: Reizt die Haut und die Schleimhäute
11.2.2. am Auge: Gefahr ernster Augenschäden.
12. Angaben zur Ökologie
Bei sachgerechter Handhabung und Verwendung sind keine ökologischen Probleme zu erwarten. Produkt nicht in die Umwelt gelangen lassen. Wiener Kalk darf nicht unkontrolliert in Gewässer gelangen.; Störung durch pH-Wert-Anhebung (z.B. Fischtoxizität) möglich.
13. Hinweise zur Entsorgung:
13.1. Empfehlung:
Chemikalien, die als Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt.
Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert.
13.2. Ungereinigte Verpackungen:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden.
14. Angaben zum Transport
Landtransport
Inland GGVS/GGVE
grenzüberschreitend ADR/RID
Produkt ist den Versandvorschriften der ADR/RID nicht unterstellt.
Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR:
ICAO/IATA Klasse: 8
UN/ID-Nummer: 1910
Verpackungsgruppe: III
15. Vorschriften:
15.1. Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien:
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet.
15.1.1. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:
Xi Reizend
15.1.2. R-Sätze (Gefahrenhinweise):
38 Reizt die Haut
41 Gefahr ernster Augenschäden
15.1.3. S-Sätze (Sicherheitsratschläge):
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
8 Behälter trocken halten.
22 Staub nicht einatmen.
24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
15.2. Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung) schwach wassergefährdend
15.3. Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen:
----
16. Sonstige Angaben:
Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse bei Druckdatum und dienen dazu, das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die Gefahren und die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses verweisen wir auf die gültigen Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH.

[Index] * [Homepage]

Stand der Information: 07.04.2003