Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und § 6 GefStoffV (nov. Fassung) - Indol-3-buttersäure
1. | Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung | |||||||||||||||||
Angaben zu dem Produkt: | OMIKRON Art.-Nr.: #107160 | |||||||||||||||||
Verwendungsgebiete: | Laborchemikalie, Pflanzenhormon (siehe auch Ausschlußklausel bei Punkt 16) | |||||||||||||||||
1.1. | Bezeichnungen | |||||||||||||||||
1.1.1. | Handelsname: | Indol-3-buttersäure | ||||||||||||||||
1.1.2. | Andere Namen: | IBA, Hormodin, 4-(3-Indolyl)-buttersäure; engl. Indole-3-butyric acid, 1H-Indole-3-butanoic acid, 3-Indolebutyric acid, 4-(3-Indolyl)butyric acid, Seradix; tschech. Kyselina 4-indol-3-ylmaselina | ||||||||||||||||
1.1.3. | Summenformel: | C12H13NO2 | ||||||||||||||||
1.1.4. | Relative Molekülmasse: | Mr / F.W.: 203,24 g/mol | ||||||||||||||||
1.2. | Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes: | |||||||||||||||||
OMIKRON GmbH,
Betriebsbereich Feinchemikalien Marktplatz 5 74382 Neckarwestheim |
Tel. (07133) 17081 Fax (07133) 17465 e-Mail: info@omikron-online.de |
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1.3. | Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich: | |||||||||||||||||
Anschrift: siehe
Punkt 1.2. Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau |
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1.4. | Notfallauskunft: Die Telefonnummer der für die jeweilige Region zuständigen Giftnotrufzentrale ist in den Telefonbüchern der Deutschen Telekom auf der Umschlagseite im Abschnitt "Notrufnummern" zu finden. Im lebensbedrohlichen Notfall: Feuerwehr 112 |
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OMIKRON
GmbH, Betriebsbereich Feinchemikalien Marktplatz 5 74382 Neckarwestheim |
Qualitätskontrolle
und Labor Tel. (07133) 16310 Fax (07133) -17465- e-Mail: cyberchem@t-online.de |
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2. | Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen | |||||||||||||||||
2.1. | Chemische Charakterisierung | |||||||||||||||||
2.1.1. | CAS-Nr.: | [133-32-4] | ||||||||||||||||
2.1.2. | Bezeichnung: | Indol-3-buttersäure | ||||||||||||||||
2.2. | Identifikationsnummer(n) | |||||||||||||||||
2.2.1. | EINECS-Nummer: | 205-101-5 | ||||||||||||||||
2.2.2. | EG-Index-Nummer: | k.A. | ||||||||||||||||
2.2.3. | Beilstein registry number (BRN): | 171120 | ||||||||||||||||
2.2.4. | Merck Index number: | 4987 (Merck Index 13, p. 891) | ||||||||||||||||
3. | Mögliche Gefahren | |||||||||||||||||
3.1. | Gefahrenbezeichnung: | |||||||||||||||||
3.1.1. | Xn | Gesundheitsschädlich | ||||||||||||||||
3.2. | Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: | |||||||||||||||||
3.2.1. | R 22 | Gesundheitsschädlich beim Verschlucken | ||||||||||||||||
3.2.2. | R 36/37/38 | Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut | ||||||||||||||||
4. | Erste-Hilfe-Maßnahmen | |||||||||||||||||
4.1. | Allgemeine Hinweise: | |||||||||||||||||
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen | ||||||||||||||||||
4.2. | Maßnahmen bei Körperkontakt: | |||||||||||||||||
4.2.1. | nach Einatmen: | Frischluftzufuhr, ggf. Atemspende. Bei anhaltenden Beschwerden oder Unwohlsein Arzt hinzuziehen. | ||||||||||||||||
4.2.2. | nach Hautkontakt: | Kontaminierte
Kleidung entfernen. Sofort mit Wasser abwaschen und gut nachspülen. Bei anhaltenden Beschwerden ärztlichen Rat einholen. |
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4.2.3. | nach Augenkontakt: | Betroffenes
Auge/Augen bei geöffnetem Lidspalt mindestens 15 Minuten lang mit reichlich fließendem
Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben. |
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4.2.4. | nach Verschlucken: | Sofort viel Wasser
trinken lassen und ärztlichen Rat einholen. Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben. |
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5. | Maßnahmen zur Brandbekämpfung | |||||||||||||||||
5.1. | Geeignete Löschmittel: | |||||||||||||||||
Schaum, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. | ||||||||||||||||||
5.2. | Besondere Gefahren: | |||||||||||||||||
Brennbar. | ||||||||||||||||||
Bei einem Brand
kann/können freigesetzt werden: Stickstoffoxide Besondere Schutzausrüstung bei Aufenthalt im Gefahrenbereich: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Vollschutzanzug tragen. |
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6. | Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung | |||||||||||||||||
6.1 | Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: | |||||||||||||||||
Ungeschützte Personen fernhalten. Persönliche Schutzausrüstung tragen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Staubbildung bzw. -aufwirbelung und Einatmen von Stäuben vermeiden. | ||||||||||||||||||
6.2. | Umweltschutzmaßnahmen: | |||||||||||||||||
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. Freisetzung in die Umwelt ohne vorhergehende ordnungsgemäße Erlaubnis der zuständigen Behörde unterbinden. | ||||||||||||||||||
6.3. | Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: | |||||||||||||||||
Trocken in einen
Plastikbeutel aufnehmen. Der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. Betroffene Areale
nachreinigen. Zu beachten: TRGS 201 - Kennzeichnung von Abfällen beim Umgang. |
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7. | Handhabung und Lagerung | |||||||||||||||||
7.1. | Handhabung: | |||||||||||||||||
7.1.1. | Hinweise zum sicheren Umgang: | Beim Ab- und
Umfüllen Staubentwicklung vermeiden. Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. |
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7.2. | Lagerung: | |||||||||||||||||
7.2.1. | Anforderungen an Lagerräume und -behälter: | Dicht verschlossen halten. Trocken und kühl lagern. Vor Licht schützen. | ||||||||||||||||
8. | Expositionsbegrenzung und Persönliche Schutzausrüstung: | |||||||||||||||||
8.1. | Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: | |||||||||||||||||
Die üblichen und
notwendigen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen sind zu beachten. Die Maßnahmen müssen den Mindeststandards der TRGS 500 entsprechen (Schutzstufe 1), beim Umgang mit nicht geringen Mengen oder der Gefahr einer nicht nur geringen Exposition sind die weitergehenden Maßnahmen der Schutzstufe 2 vorzusehen (nach gültiger GefStoffV/Richtlinie 98/24/EG) |
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Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. Getrennte Aufbewahrung der Schutzkleidung! | ||||||||||||||||||
8.2.1. | Atemschutz: | Erforderlich bei Auftreten von Stäuben | ||||||||||||||||
8.2.2. | Handschutz: | Geeignete chemikalienresistente Schutzhandschuhe | ||||||||||||||||
8.2.3. | Augenschutz: | Geeignete Laborschutzbrille | ||||||||||||||||
8.2.4. | Körperschutz: | Arbeitsschutzkleidung nach Laborstandard. | ||||||||||||||||
8.2. | Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: | |||||||||||||||||
Ordnungsgemäß arbeitender Abzug, der für gefährliche Chemikalien konzipiert ist und eine durchschnittliche Absauggeschwindigkeit von mindestens 30 m/min aufweist. | ||||||||||||||||||
9. | Physikalische und chemische Eigenschaften | |||||||||||||||||
9.1. | Form: | fest, kristallin oder Pulver | ||||||||||||||||
9.2. | Farbe: | weiß bis beigefarben | ||||||||||||||||
9.3. | Geruch: | arteigen | ||||||||||||||||
9.4. | Zustandsänderungen: | |||||||||||||||||
9.4.1. | Schmelzpunkt | 122-125 °C | ||||||||||||||||
9.5. | Flammpunkt: | nicht anwendbar | ||||||||||||||||
9.6. | Zersetzungstemperatur: | nicht bestimmt | ||||||||||||||||
9.7. | Explosionsgefahr: | Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich | ||||||||||||||||
9.8. | Dampfdichte (vs.Luft): | (Luft =1) | 7,0 | |||||||||||||||
9.9. | Dichte: | Bei 20°C | nicht verfügbar | |||||||||||||||
9.10. | Schüttdichte: | Bei 20°C | etwa 360 kg/m3 | |||||||||||||||
9.11. | Löslichkeit in/Mischbarkeit mit: | |||||||||||||||||
Wasser | Bei 20°C | ca. 0,25 g/L (sehr schwer löslich) | ||||||||||||||||
Chloroform | Bei 20°C | praktisch unlöslich | ||||||||||||||||
Ethanol, Diethylether, Aceton | Bei 20°C | löslich | ||||||||||||||||
9.12. | pH-Wert: | Bei 20°C | nicht verfügbar | |||||||||||||||
10. | Stabilität und Reaktivität | |||||||||||||||||
10.1. | Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen: | |||||||||||||||||
10.1.1. | Zu vermeidende Bedingungen: | Erhitzung | ||||||||||||||||
10.1.2. | Zu vermeidende Stoffe: | starke Oxidationsmittel, starke Laugen | ||||||||||||||||
10.2. | Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte: | |||||||||||||||||
10.2.1 | Gefährliche Reaktionen: | keine Angaben vorhanden | ||||||||||||||||
10.2.2. | Gefährliche Zersetzungsprodukte: | bei Brand: Stickoxide | ||||||||||||||||
11. | Angaben zur Toxikologie | |||||||||||||||||
11.2. | Akute Toxizität: | RTECS#
NL5250000 http://www.cdc.gov/niosh/rtecs/nl501bd0.html |
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11.1.1. | Art | Wert | species | |||||||||||||||
Lethal dose | > 500 mg/kg | rat (oral) | ||||||||||||||||
LD50 | 100 mg/kg | mouse (oral) | ||||||||||||||||
LD50 | 100 mg/kg | mouse (intraperitoneal) (Anderson) | ||||||||||||||||
11.2. | Primäre Reizwirkung: | |||||||||||||||||
11.2.1. | an der Haut: | Reizwirkung auf Haut und Schleimhäute. | ||||||||||||||||
11.2.2. | am Auge: | Reizwirkung. | ||||||||||||||||
11.2.3. | auf die Atmungsorgane: | Reizwirkung auf die Schleimhäute und die Atmungsorgane | ||||||||||||||||
11.2.4. | Sensibilisierungspotential: | keine sensibilisierende Wirkung bekannt | ||||||||||||||||
11.3. | Subakute und chronische Toxizität: | |||||||||||||||||
Bakterielle
Mutagenität: Salmonella typhimurium: negativ Mutagene Effekte (Humane Leukozyten, 100 nm/L): wurden beobachtet. |
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Nach unserem derzeitigen Wissensstand ist die akute, subakute und chronische Toxizität des Stoffes unzureichend untersucht. Hier nicht genannte toxische Eigenschaften sind nicht auszuschließen. | ||||||||||||||||||
Keine Daten zur Klassifizierung dieses Stoffes hinsichtlich seiner Karzinogenität aus EPA, IARC, NTP, OSHA oder ACGIH verfügbar. | ||||||||||||||||||
12. | Angaben zur Ökologie | |||||||||||||||||
Biologischer Abbau:
biologisch leicht abbaubar. Verhalten in Umweltkompartimenten: Verteilung: Log (o/w): 2,30 (experimentell). Ein nennenswertes Bioakkumulationspotential ist nicht zu erwarten. Ökotoxische Wirkungen: Quantitative Daten liegen uns nicht vor. Produkt nicht in die Umwelt gelangen lassen. |
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13. | Hinweise zur Entsorgung: | |||||||||||||||||
13.1. | Empfehlung: | |||||||||||||||||
Chemikalien, die als
Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch
entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der
Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt. Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert. |
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13.2. | Ungereinigte Verpackungen: | |||||||||||||||||
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden. | ||||||||||||||||||
14. | Angaben zum Transport | |||||||||||||||||
14.1. | Landtransport | |||||||||||||||||
Inland | GGVS/GGVE | |||||||||||||||||
grenzüberschreitend | ADR/RID | |||||||||||||||||
14.1.1. | ADR/RID - GGVS/GGVE Klasse: | 6.1 | ||||||||||||||||
14.1.2. | Ziffer/Buchstabe: | 25b | ||||||||||||||||
14.1.3. | Packgruppe: | II | ||||||||||||||||
14.1.4. | UN-Nummer: | 2811 | ||||||||||||||||
14.1.5. | Bezeichnung des Gefahrgutes: | Giftiger organischer fester Stoff, N.A.G. (Indol-3-buttersäure) | ||||||||||||||||
14.2. | Seeschifftransport IMDG/GGVSee: | |||||||||||||||||
14.2.1. | IMDG/GGVSee Klasse: | 6.1 | ||||||||||||||||
14.2.2. | UN-Nummer: | 2811 | ||||||||||||||||
14.2.3. | Verpackungsgruppe: | II | ||||||||||||||||
14.2.4. | EMS-Nummer: | 5.1-06 | ||||||||||||||||
14.2.5. | Richtiger technischer Name: | Toxic solid, organic, N.O.S (Indole-3-butyric acid) | ||||||||||||||||
14.3. | Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR: | |||||||||||||||||
14.3.1. | ICAO/IATA Klasse: | 6.1 | ||||||||||||||||
14.3.2. | UN/ID-Nummer: | 2811 | ||||||||||||||||
14.3.3. | Verpackungsgruppe: | II | ||||||||||||||||
14.3.4. | Richtiger technischer Name: | Toxic solid, organic, N.O.S (Indole-3-butyric acid) | ||||||||||||||||
15. | Vorschriften: | |||||||||||||||||
15.1. | Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien: | |||||||||||||||||
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. | ||||||||||||||||||
15.1.1. | Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: | |||||||||||||||||
Xn | Gesundheitsschädlich. Reizend. | |||||||||||||||||
15.1.2. | R-Sätze (Gefahrenhinweise): | |||||||||||||||||
3.2.1. | R 22 | Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. | ||||||||||||||||
3.2.2. | R 36/37/38 | Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut | ||||||||||||||||
15.1.3. | S-Sätze (Sicherheitsratschläge): | |||||||||||||||||
(S 2) | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. | |||||||||||||||||
S 26 | Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. | |||||||||||||||||
S 36/37 | Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. | |||||||||||||||||
S 45 | Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen) | |||||||||||||||||
15.2. | Nationale Vorschriften | |||||||||||||||||
Wassergefährdungsklasse: | WGK 3 (Listeneinstufung) VwVwS Anh. 3 | stark wassergefährdend | ||||||||||||||||
Lagerklasse VCI | 6.1B | |||||||||||||||||
15.3. | Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen: | |||||||||||||||||
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten. Verwendung nur durch technisch qualifizierte Personen. | ||||||||||||||||||
16. | Sonstige Angaben: | |||||||||||||||||
Die vorstehenden
Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse bei Druckdatum und dienen dazu, das
Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen
zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar
und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses
verweisen wir auf die gültigen Verkaufsvereinbarungen
der OMIKRON GmbH. Arbeitgeber sollen diese Informationen nur als Ergänzung zu den
Ergebnissen der eigenen Prüfung betrachten und unabhängig über deren Anwendbarkeit
entscheiden. Ausschlußklausel: Nur für den Laborgebrauch bestimmt. For research and development (R & D) use only. Not for human or drug use. |
Erstellt am: 29.03.2005 | Letztmals überarbeitet am: 24.04.2006 |
Version: 1.01 | Änderungsgrund: Überarbeitung der Punkte 1.1.2, 2 und 9 |
Auskunftgebender Bereich: siehe Punkt 1.3. | Von diesem Sicherheitsdatenblatt dürfen nur Papierkopien für den eigenen Gebrauch angefertigt werden. Die unautorisierte Weiterverbreitung auf elektronischen Datenträgern ist nicht gestattet. |