Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und § 14 GefStoffV / Material Safety Data Sheet Chloralose
1. | Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung | |||||||||||||
Angaben zu dem Produkt: | ||||||||||||||
1.1. | Bezeichnungen | |||||||||||||
1.1.1. | Handelsname: | a-D-gluco-Chloralose (predominantly a, remainder b) |
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1.1.2. | Andere Namen: | Anhydroglucochloral,
Alphachloralose, Chloralose, 1,2-O-(2,2,2-Trichloroethylidene)-a- |
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1.1.3. | Summenformel: | C8H11Cl3O6 | ||||||||||||
1.1.4. | Relative Molekülmasse: | Mr: 309,53 g/mol | ||||||||||||
1.2. | Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes: | |||||||||||||
OMIKRON GmbH Marktplatz 5 74382 Neckarwestheim |
Tel.
(07133)17081 Fax (07133)17465 e-Mail: cyberchem@t-online.de |
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1.3. | Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich: | |||||||||||||
Anschrift siehe
Punkt 1.2. Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau |
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1.4. | Notfallauskunft: Bundeseinheitlicher Giftnotruf: Vorwahl + 19240 |
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OMIKRON
GmbH Marktplatz 5 74382 Neckarwestheim |
Tel.
(07133)17081 od. -17081- Fax (07133)17465 e-Mail: cyberchem@t-online.de |
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2. | Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen | |||||||||||||
2.1. | Chemische Charakterisierung | |||||||||||||
2.1.1. | CAS-Nr.: | [15879-93-3] | ||||||||||||
2.1.2. | Bezeichnung: | Alphachloralose | ||||||||||||
2.2. | Identifikationsnummer(n) | |||||||||||||
2.2.1. | EINECS-Nummer: | 240-016-7 | ||||||||||||
2.2.2. | EG-Index-Nummer: | --- | ||||||||||||
3. | Mögliche Gefahren | |||||||||||||
3.1. | Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: | |||||||||||||
3.1.1. | Xn | GESUNDHEITSSCHÄDLICH | ||||||||||||
3.2. | Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: | |||||||||||||
R 20/22 | Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken | |||||||||||||
4. | Erste-Hilfe-Maßnahmen | |||||||||||||
4.1. | Allgemeine Hinweise: | |||||||||||||
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. | ||||||||||||||
4.2. | Maßnahmen bei Körperkontakt: | |||||||||||||
4.2.1. | nach Einatmen: | Betroffene Person(en) sofort an die frische Luft bringen. Bei Atemstillstand sofort künstliche Beatmung durchführen. Bei Atembeschwerden Sauerstoff geben. Arzt rufen. | ||||||||||||
4.2.2. | nach Hautkontakt: | Kontaminierte Kleidung und Schuhe entfernen. Mehrere Minuten lang mit reichlich Wasser abwaschen. Bei Beschwerden oder Unwohlsein Arzt hinzuziehen. | ||||||||||||
4.2.3. | nach Augenkontakt: | Betroffene(s) Auge(n) bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten lang mit reichlich fließendem Wasser spülen. Arzt hinzuziehen. Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben. | ||||||||||||
4.2.4. | nach Verschlucken: | Bei erhaltenem
Bewußtsein: Mund mit reichlich Wasser ausspülen. Sofort Arzt hinzuziehen. Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben. |
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5. | Maßnahmen zur Brandbekämpfung | |||||||||||||
5.1. | Geeignete Löschmittel: | |||||||||||||
geeigneter Schaum, Trockenlöschmittel, Kohlendioxid | ||||||||||||||
5.2. | Besondere Gefahren: | |||||||||||||
Im Brandfall ist die Entstehung gefährlicher Brandgase und giftiger Dämpfe möglich. | ||||||||||||||
5.3. | Spezielle Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung/sonstige Hinweise: | |||||||||||||
Aufenthalt im Gefahrenbereich nur mit geeigneter Chemieschutzkleidung und umluftunabhängigem Atemschutzgerät. Haut- und Augenkontakt vermeiden. | ||||||||||||||
6. | Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung | |||||||||||||
6.1 | Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: | |||||||||||||
Betroffenen Laborbereich evakuieren. Substanzkontakt unbedingt vermeiden. Staubbildung und Einatmen von Stäuben vermeiden. Atemschutzgerät, Gummischuhe und starke Gummihandschuhe tragen. | ||||||||||||||
6.2. | Umweltschutzmaßnahmen: | |||||||||||||
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. | ||||||||||||||
6.3. | Verfahren zur Reinigung / Aufnahme: | |||||||||||||
In einen Kunststoffbeutel aufnehmen. Der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. Sorgfältig nachreinigen und lüften. | ||||||||||||||
7. | Handhabung und Lagerung | |||||||||||||
7.1. | Handhabung: | |||||||||||||
7.1.1. | Hinweise zum sicheren Umgang: | Beim Ab- und
Umfüllen Staubentwicklung vermeiden. Verschütten sowie längere oder wiederholte
Exposition vermeiden. Staub nicht einatmen. Berührung mit Haut, Augen und Kleidung
vermeiden. Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. |
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7.1.2. | Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: | Von brandfördernden Stoffen fernhalten. | ||||||||||||
7.2. | Lagerung: | |||||||||||||
7.2.1. | Anforderungen an Lagerräume und -behälter (Lagertemperatur zwischen +15 bis +25 °C): | Dicht verschlossen halten. Trocken. An gut belüftetem Ort. Von Zünd- und Wärmequellen fernhalten. | ||||||||||||
8. | Expositionsbegrenzung und Persönliche Schutzausrüstung | |||||||||||||
8.1. | Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: | |||||||||||||
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. Vorbeugender Hautschutz wird empfohlen. Notdusche und Augendusche bereithalten. Absaugung nötig. | ||||||||||||||
8.2. | Persönliche Schutzausrüstung: | |||||||||||||
8.3.1. | Atemschutz: | Bauartzugelassene Atemschutzmaske | ||||||||||||
8.3.2. | Handschutz: | geeignete, chemikalienresistente Schutzhandschuhe erforderlich | ||||||||||||
8.3.3. | Augenschutz: | Laborschutzbrille erforderlich | ||||||||||||
9. | Physikalische und chemische Eigenschaften | |||||||||||||
9.1. | Form: | fest (Pulver oder nadelförmige Kristalle) | ||||||||||||
9.2. | Farbe: | weiß | ||||||||||||
9.3. | Zustandsänderungen: | |||||||||||||
9.3.1. | Schmelzpunkt | 187 °C (Lit.) | ||||||||||||
9.3.2. | Siedepunkt | nicht verfügbar | ||||||||||||
9.4. | Löslichkeit in/Mischbarkeit mit: | |||||||||||||
Wasser | Bei 15°C | 4 g/L | ||||||||||||
Ether, Eisessig | Bei 20°C | löslich | ||||||||||||
9.5. | pH-Wert: | Bei 20°C | nicht verfügbar | |||||||||||
10. | Stabilität und Reaktivität | |||||||||||||
10.1. | Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen: | |||||||||||||
10.1.1. | Zu vermeidende Bedingungen: | Starke Erhitzung | ||||||||||||
10.1.2. | Zu vermeidende Stoffe: | Starke Oxidationsmittel, starke Säuren, starke Basen | ||||||||||||
10.2. | Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte: | |||||||||||||
10.2.1 | Gefährliche Reaktionen: | keine Angaben | ||||||||||||
10.2.2. | Gefährliche Zersetzungsprodukte: | Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Chlorwasserstoff | ||||||||||||
11. | Angaben zur Toxikologie | |||||||||||||
11.1. | Akute Toxizität: | |||||||||||||
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte des Reinstoffs: | ||||||||||||||
11.1.1. | Art | Wert | species / Aufnahmeweg | |||||||||||
LD50 | 400 mg/kg | rat (oral) | ||||||||||||
LD50 | 200 mg/kg | mouse (oral) | ||||||||||||
LD50 | 175 mg/kg | mouse (intraperitoneal) | ||||||||||||
Einwirkung verursacht: Beeinträchtigung des Zentralnervensystems, narkotische Wirkung, Krämpfe. Anhaltende Exposition kann verursachen: Bindehautentzündung. Nach unserer Kenntnis sind die chemischen, physikalischen und toxikologischen Eigenschaften des Stoffes nicht umfassend untersucht worden. | ||||||||||||||
11.2. | Subakute bis chronische Toxizität: | |||||||||||||
Tierversuch: Maus.
Aufnahmeweg: Subcutan. Resultate: Tumorerzeugend Das tumorerzeugende Potential ist nach RTECS Kriterien fraglich. Lungen, Thorax oder Atmung: Tumore. Blut: Tumore |
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11.3. | Weitere toxikologische Hinweise bei Exposition: | |||||||||||||
11.3.1. | an der Haut: | Kann Hautreizungen erzeugen. Kann bei Aufnahme durch die Haut gesundheitsschädlich sein. | ||||||||||||
11.3.2. | am Auge: | Kann die Augen reizen. | ||||||||||||
11.3.3. | auf die Atmungsorgane: | Gesundheitsschädlich beim Einatmen. Der Stoff kann die Schleimhäute und die oberen Atemwege reizen. | ||||||||||||
11.3.4. | nach Verschlucken bzw. bei systemischer Aufnahme: | Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Zielorgane: Zentralnervensystem. | ||||||||||||
12. | Angaben zur Ökologie | |||||||||||||
keine Angaben vorhanden. | ||||||||||||||
13. | Hinweise zur Entsorgung: | |||||||||||||
13.1. | Empfehlung: | |||||||||||||
Chemikalien, die als
Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch
entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der
Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt. Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert. |
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13.2. | Ungereinigte Verpackungen: | |||||||||||||
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden. | ||||||||||||||
14. | Angaben zum Transport | |||||||||||||
14.1. | Landtransport | |||||||||||||
Inland | GGVS/GGVE | |||||||||||||
grenzüberschreitend | ADR/RID | |||||||||||||
Nicht den Transportvorschriften unterstellt. | ||||||||||||||
14.2. | Seeschifftransport IMDG/GGVSee: | |||||||||||||
Non-hazardous for sea transport. | ||||||||||||||
14.3. | Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR: | |||||||||||||
Non-hazardous for air transport. | ||||||||||||||
15. | Vorschriften: | |||||||||||||
15.1. | Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien: | |||||||||||||
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. | ||||||||||||||
15.1.1. | Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: | |||||||||||||
Xn | Gesundheitsschädlich | |||||||||||||
15.1.2. | R-Sätze (Gefahrenhinweise): | |||||||||||||
R 20/22 | Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. | |||||||||||||
15.1.3. | S-Sätze (Sicherheitsratschläge): | |||||||||||||
2 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. | |||||||||||||
24/25 | Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. | |||||||||||||
26 | Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. | |||||||||||||
28.3 | Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Seifenwasser | |||||||||||||
15.2. | Nationale Vorschriften | |||||||||||||
Wassergefährdungsklasse: | keine Angaben vorhanden. | |||||||||||||
15.3. | Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen: | |||||||||||||
Schweizer Giftklasse: CH 3 | ||||||||||||||
16. | Sonstige Angaben: | |||||||||||||
Die
vorstehenden Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse bei Druckdatum und
dienen dazu, das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu
treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei
Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches
Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses verweisen wir auf die gültigen
Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH. Abschlußklausel: Nur für den Gebrauch zu wissenschaftlichen Forschungs-, Entwicklungs- (sog. R&D-), Schulungs- und Analysenzwecken. Nicht als Heilmittel, nicht zur Verwendung als Haushalts- oder Agrarchemikalie oder zu anderen Verwendungszwecken. |
Stand der Information: 02.03.2004
Literaturhinweise:
Beil. 19,IV,4906
Römpp Chemielexikon, 9. Auflage, S. 694 (G. Thieme Verlag, Stuttgart 1995)
Silverman, J. and Muir, W.W., Lab. Animal Sci. 43, 210 (1993)