Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und § 6 GefStoffV  (nov. Fassung)


1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
Angaben zu dem Produkt: OMIKRON Art.-Nr.: #100645
Verwendungsgebiete: Laborchemikalie. Biochemische Forschung und Entwicklung. Synthesezwecke. Naturwissenschaftlicher Unterricht (Siehe auch Ausschlußklausel bei Punkt 16)
1.1. Bezeichnungen
1.1.1. Handelsname: Indol-3-essigsäure
1.1.2. Andere Namen: IES, Heteroauxin, Rhizopin, 3-Indolylessigsäure; engl.: IAA, 1H-Indole-3-acetic acid
1.1.3. Summenformel: C10H9NO2
1.1.4. Relative Molekülmasse: Mr / F.W.:175,19 g /mol
1.2. Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes:
OMIKRON GmbH, Betriebsbereich Feinchemikalien
Marktplatz 5
74382 Neckarwestheim
Tel. (07133) 17081
Fax (07133) 17465

e-Mail: info@omikron-online.de
1.3. Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich:
Anschrift: siehe Punkt 1.2.
Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau
1.4. Notfallauskunft:
Die Telefonnummer der für die jeweilige Region zuständigen Giftnotrufzentrale ist in den Telefonbüchern der Deutschen Telekom auf der Umschlagseite im Abschnitt "Notrufnummern" zu finden. Im lebensbedrohlichen Notfall: Feuerwehr 112
OMIKRON GmbH, Betriebsbereich Feinchemikalien
Marktplatz 5
74382 Neckarwestheim
Qualitätskontrolle und Labor
Tel. (07133) 16310
Fax (07133) -17465-

e-Mail: cyberchem@t-online.de
2. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen
2.1. Chemische Charakterisierung
2.1.1. CAS-Nr.: [87-51-4]
2.1.2. Bezeichnung: Indol-3-essigsäure
2.2. Identifikationsnummer(n)
2.2.1. EINECS-Nummer: 201-748-2
2.2.2. EG-Index-Nummer: k.A.
3. Mögliche Gefahren
Kein gefährliches Produkt im Sinne der Richtlinie 67/548/EWG
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen
4.2. Maßnahmen bei Körperkontakt:
4.2.1. nach Einatmen: Frischluft.
4.2.2. nach Hautkontakt: Mit reichlich Wasser abwaschen.
4.2.3. nach Augenkontakt: Betroffenes Auge/Augen bei geöffnetem Lidspalt mit reichlich fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen.
Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben.
4.2.4. nach Verschlucken: Viel Wasser trinken lassen. Sofort Arzt hinzuziehen. Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Geeignete Löschmittel:
Wasser, Kohlendioxid, Schaum, Pulver
5.2. Besondere Gefahren:
Brennbar.
Bei einem Brand kann/können freigesetzt werden: gefährliche Brandgase oder -dämpfe, Stickstoffoxide
Besondere Schutzausrüstung bei Aufenthalt im Gefahrenbereich: umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Vollschutzanzug tragen.
Sonstige Hinweise: Entweichende Dämpfe mit Wasser niederschlagen. Eindringen von Löschwasser in Oberflächengewässer oder Grundwasser vermeiden.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
Ungeschützte Personen fernhalten. Persönliche Schutzausrüstung tragen. In geschlossenen Räumen für ausreichende Lüftung sorgen. Staubbildung bzw. -aufwirbelung und Einatmen von Stäuben vermeiden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
6.3. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:
Trocken in einen Plastikbeutel aufnehmen. Dabei Staubentwicklung vermeiden. Der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. Betroffene Areale nachreinigen.
Zu beachten: TRGS 201 - Kennzeichnung von Abfällen beim Umgang.
7. Handhabung und Lagerung
7.1. Handhabung:
7.1.1. Hinweise zum sicheren Umgang: Beim Ab- und Umfüllen Staubentwicklung vermeiden.
7.1.2. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: keine besonderen Anforderungen
7.2. Lagerung:
7.2.1. Anforderungen an Lagerräume und -behälter: Dicht verschlossen halten. Trocken zwischen 5 - 30 °C aufbewahren. Vor Lichteinwirkung schützen.
8. Expositionsbegrenzung und Persönliche Schutzausrüstung:
8.1. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten.
Die Maßnahmen müssen den Mindeststandards der TRGS 500 entsprechen (Schutzstufe 1), beim Umgang mit nicht geringen Mengen oder der Gefahr einer nicht nur geringen Exposition sind die Maßnahmen der Schutzstufe 2 vorzusehen (nach gültiger GefStoffV/Richtlinie 98/24/EG)
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. Getrennte Aufbewahrung der Schutzkleidung!
8.2. Persönliche Schutzausrüstung:
Die Körperschutzmittel sind in ihrer Ausführung (abhängig von der auftretenden Arbeitsstoffkonzentration und -menge) arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Die Eignung (insbesondere die Chemikalienbeständigkeit) der Schutzmittel sollte mit deren Lieferanten abgeklärt werden.
8.2.1. Atemschutz: Erforderlich bei Auftreten von Stäuben
8.2.2. Handschutz: Bei Vollkontakt und Spritzkontakt: geeignete chemikalienresistente Schutzhandschuhe.
Material: Nitrilkautschuk. Schichtstärke: 0,11 mm. Durchbruchzeit: min. 480 min
8.2.3. Augenschutz: Geeignete Laborschutzbrille erforderlich
8.2.4. Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung nach Laborstandard.
8.2. Angaben zur Arbeitshygiene:
Kontaminierte Kleidung wechseln, nach Arbeitsende Hände waschen
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Form: fest
9.2. Farbe: cremefarben bis schwach rosafarbig
9.3. Geruch: fast geruchlos
9.4. Zustandsänderungen:
9.4.1. Schmelzpunkt 167-170 °C
9.5. Flammpunkt: nicht verfügbar
9.6. Zersetzungstemperatur: nicht verfügbar
9.7. Explosionsgefahr: nicht verfügbar
9.8. Dampfdruck: Bei 20°C nicht verfügbar
9.9. Dichte: Bei 20°C nicht verfügbar
9.10. Schüttdichte: Bei 20°C etwa 620 kg/m3
9.11. Löslichkeit in/Mischbarkeit mit:
Wasser Bei 20°C wenig löslich
Ethanol Bei 20°C gut löslich
9.12. pK-Wert Bei 20°C 4,75
10. Stabilität und Reaktivität
10.1. Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen:
10.1.1. Zu vermeidende Bedingungen: keine Angaben vorhanden
10.1.2. Zu vermeidende Stoffe: starke Oxidationsmittel
10.2. Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte:
10.2.1 Gefährliche Reaktionen: keine Angaben vorhanden
10.2.2. Gefährliche Zersetzungsprodukte: bei Brand: siehe Kapitel 5
11. Angaben zur Toxikologie
Akute Toxizität:
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte des Reinstoffs
Art Wert species
LD50 >500 mg/kg rat (oral)
Art Wert species
LD50 150 mg/kg mouse (intraperitoneal)
Besondere Hinweise: Nach unserem derzeitigen Wissensstand ist die akute und chronische Toxizität des Stoffes nicht gänzlich bekannt. Gefährliche Eigenschaften sind nicht auszuschließen. Das Produkt ist daher mit der bei Chemikalien erforderlichen Vorsicht zu handhaben.
12. Angaben zur Ökologie
Quantitative Daten zur ökologischen Wirkung dieses Produkts liegen uns nicht vor.
Bei sachgerechter Handhabung und Verwendung sind keine ökologischen Probleme zu erwarten. Produkt nicht in Gewässer, Abwasser oder Erdreich gelangen lassen!
13. Hinweise zur Entsorgung:
13.1. Empfehlung:
Chemikalien, die als Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt.
Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert.
13.2. Ungereinigte Verpackungen:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden.
14. Angaben zum Transport
Produkt ist den Versandvorschriften nicht unterstellt.
15. Vorschriften:
15.1. Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien:
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien
S-Sätze (Sicherheitsratschläge, safety statements):
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
15.2. Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse: WGK 1
(Listeneinstufung VwVwS, Anh. 3)
schwach wassergefährdend
Lagerklasse VCI 10-13
15.3. Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen:
----
16. Sonstige Angaben:
Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse bei Druckdatum und dienen dazu, das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses verweisen wir auf die gültigen Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH. Arbeitgeber sollen diese Informationen nur als Ergänzung zu den Ergebnissen der eigenen Prüfung betrachten und unabhängig über deren Anwendbarkeit entscheiden.
Ausschlußklausel: Nur für den Laborgebrauch bestimmt. For research and development (R & D) use only. Not for human or drug use.

[Index] * [Homepage]

Erstellt am: 28.09.2006 Letztmals überarbeitet am: ---
Version: 1.00 Änderungsgrund: ---