Magnesium

1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung

Angaben zu den Produkten
Nr. 100351 Magnesium gepulvert (Korngröße < 0,2 mm)

Nr. 107268 Magnesium gepulvert (Korngröße < 0,1 mm)
Nr. 100352 Magnesium (Späne) nach GRIGNARD
Nr. 100651 Magnesium (Grieß)

1.1. Bezeichnungen
1.1.1. Handelsname: Magnesium (Pulver, Späne, Grieß)
1.1.2. Andere Namen: lat. Magnesium (pulveratum)
1.1.3. Summenformel: Mg
1.1.4. Relative Atommasse Ar: 24,31

1.2. Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes:

OMIKRON GmbH, Marktplatz 5, 74382 Neckarwestheim, Tel. (07133)17081, Fax -17465-

1.3. Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich:

Anschrift siehe 1.2., Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau

1.4. Notfallauskunft:

OMIKRON GmbH, Marktplatz 5, 74382 Neckarwestheim, Tel. (07133) 17081 od. -17081- (P. Rau), Fax -17465-, e-Mail: cyberchem@t-online.de

Die Telefonnummer der für die jeweilige Region zuständigen Giftnotrufzentrale ist in den Telefonbüchern der Deutschen Telekom auf der Umschlagseite im Abschnitt "Notrufnummern" zu finden. Im lebensbedrohlichen Notfall: Feuerwehr 112

2. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen

2.1. Chemische Charakterisierung
2.1.1. CAS-Nr.: [7439-95-4]
2.1.2. Bezeichnung: Magnesium

2.2. Identifikationsnummer(n)
2.2.1. EINECS-Nummer: 231-104-6
2.2.2. EG-Index-Nummer: 012-001-00-3

3. Mögliche Gefahren

3.1. Gefahrenbezeichnung:
3.1.1. F Leicht entzündlich.

3.2. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
3.2.1. R 15 Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.
3.2.2. R 17 Selbstentzündlich an der Luft. (Pulver)
3.2.2. R 11 Leicht entzündlich. (Späne, Grieß)

4. Erste-Hilfe-Maßnahmen

keine Angaben.

5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1.1. Geeignete Löschmittel: Metallbrandpulver. Mit trockenem Sand oder Zement abdecken.
5.1.2. Nicht zu verwendende Löschmittel: Wasser, Schaum

5.2. Besondere Gefahren: Brennbar. Unter ungünstigen Umständen ist Selbstentzündung von Magnesiumpulver an der Luft möglich.
5.3. Im Brandfall beim Transport: Bei Ladungsbrand darf der Fahrzeuglenker nicht eingreifen! Für Einsatzkräfte: Vorzugsweise Löschen mit Löschpulver und/oder Eindämmen des Brandes mit trockenem Sand. Zum Löschen niemals Wasser und auch keine Schaumlöscher verwenden. Staubaufwirbelung vermeiden - Vorsicht mit Pulverlöschern.

6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:

Trocken aufnehmen. Der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. Nachreinigen.

7. Handhabung und Lagerung

7.1. Handhabung: Keine weiteren Anforderungen.

Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.

7.2. Lagerung:
7.2.1. Anforderungen an Lagerräume und -behälter: Dicht verschlossen. Trocken.

8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung:

8.1. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:

Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.

8.2. Persönliche Schutzausrüstung:
8.2.1. Atemschutz: nicht erforderlich.
8.2.2. Handschutz: nicht erforderlich.
8.2.3. Augenschutz: Schutzbrille.

9. Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1. Form: fest

9.2. Farbe: silberglänzend

9.3. Geruch: geruchlos

9.4. Zustandsänderungen:
9.4.1. Schmelzpunkt 651 OC
9.4.2. Siedepunkt 1107 OC

9.5. Flammpunkt: nicht verfügbar.

9.6. Zündtemperatur: nicht verfügbar.

9.7. Explosionsgrenzen: nicht verfügbar.

9.8. Dichte: bei 20 OC 1,75 g/cm3

9.9. Löslichkeit in/Mischbarkeit mit:

Wasser: unlöslich.

9.10. pH-Wert: nicht anwendbar.

10. Stabilität und Reaktivität

10.1. Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen: Starke Erhitzung.

Zu vermeidende Stoffe:
Oxidationsmittel, Säuren, Laugen, Halogenkohlenwasserstoffe, Alkohole und Wasser.

10.2. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.

11. Angaben zur Toxikologie

Gefährliche Eigenschaften sind wenig wahrscheinlich.

12. Angaben zur Ökologie

12.1. Ökotoxische Wirkungen:

Nach Reaktion schädigende Wirkung auf Wasserorganismen.

12.2. Allgemeine Hinweise:

Wassergefährdungsklasse 0 (Selbsteinstufung): Im allgemeinen nicht wassergefährdend.

13. Hinweise zur Entsorgung:

13.1. Empfehlung:

Chemikalien, die als Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt. Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert.

13.2. Ungereinigte Verpackungen:

Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden.

14. Angaben zum Transport

14.1. Landtransport ADR/RID (grenzüberschreitend) und GGVS/GGVE (Inland)
14.1.1. ADR/RID - GGVS/E Klasse: 4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln.
14.1.2. Ziffer/Buchstabe: 14b
14.1.3. Bezeichnung des Gefahrgutes: Magnesium Pulver

14.2. Seeschifftransport IMDG/GGVSee:
14.2.1. IMDG/GGVSee Klasse: 4.3.
14.2.2. UN-Nummer: 1418
14.2.3. Verpackungsgruppe: II
14.2.4. EMS-Nummer: 4.3-06
14.2.5. MFAG: 4.2
14.2.6. Richtiger technischer Name: MAGNESIUM POWDER

14.3. Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR:
14.3.1. ICAO/IATA Klasse: 4.3/4.2
14.3.2. UN/ID-Nummer: 1418
14.3.3. Verpackungsgruppe: II
14.3.4. Richtiger technischer Name: MAGNESIUM POWDER

15. Vorschriften:

15.1. Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien:

Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet.
15.1.1. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:

Leicht entzündlich F Leicht entzündlich

15.1.2. R-Sätze (Gefahrenhinweise):
15 Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.
17 Selbstentzündlich an der Luft.
15.1.3. S-Sätze (Sicherheitsratschläge):
7 / 8 Behälter trocken und dicht geschlossen halten.
43 Zum Löschen Sand verwenden - kein Wasser verwenden.

15.2. Nationale Vorschriften:
15.2.1. Wassergefährdungsklasse: WGK 0 (Selbsteinstufung) - im allgemeinen nicht wassergefährdend
15.2.2. Lagerklasse VCI: 4.2

15.3. Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen

15.3.1. Schweizer Giftklasse: 4 (Nicht ungefährliche Stoffe)

16. Sonstige Angaben

Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse bei Druckdatum und dienen dazu, das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses verweisen wir auf die gültigen Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH.

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Letzte Änderung am 10.09.2006