Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und § 14 GefStoffV


1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
Angaben zu dem Produkt:
1.1. Bezeichnung(en):
1.1.1. Handelsname: Ethylmethylketon
1.1.2. Andere Namen: MEK, Methyl-ethylketon, 2-Butanon
1.1.3. Summenformel: C4H8O
1.1.4. Relative Molekülmasse Mr: Mr: 72,11 g/mol
1.2. Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes:
OMIKRON GmbH
Marktplatz 5
74382 Neckarwestheim
Tel. (07133)17081
Fax (07133)17465

e-Mail: cyberchem@t-online.de
1.3. Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich:
Anschrift siehe Punkt 1.2.
Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau
1.4. Notfallauskunft:
Bundeseinheitlicher Giftnotruf: Vorwahl + 19240
OMIKRON GmbH
Marktplatz 5
74382 Neckarwestheim
Tel. (07133) 17081oder -17081-
Fax (07133) -17465-

e-Mail: cyberchem@t-online.de
2. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen
2.1. Chemische Charakterisierung der gefährlichen Inhaltsstoffe
2.1.1. CAS-Nr.: [78-93-3
2.1.2. Bezeichnung: Ethyl-methylketon
2.2. Identifikationsnummer(n)
2.2.1. EINECS-Nummer: 201-159-0
2.2.2. EG-Index-Nummer: 606-002-00-3
3. Mögliche Gefahren
3.1. Gefahrenbezeichnung(en):
3.1.1. F,Xi Leicht entzündlich
Reizend
Gesundheitsschädlich Gesundheitsschädlich
3.2. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
3.2.1. R 11 Leicht entzündlich
3.2.2. R 36 Reizt die Augen
3.2.3. R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen
3.2.3. R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
4.2. Maßnahmen bei Körperkontakt:
4.2.1. nach Einatmen: Frischluft. Atemwege freihalten. Ggf. Atemspende oder Gerätebeatmung.
4.2.2. nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung entfernen. Mit reichlich Wasser abwaschen.
4.2.3. nach Augenkontakt: Betroffene(s) Auge(n) bei geöffnetem Lidspalt mit reichlich fließendem Wasser spülen. Augenarzt hinzuziehen.
Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben.
4.2.4. nach Verschlucken: Sofort viel Wasser trinken lassen. Nachgabe von Aktivkohle/medizinischer Kohle (20-40 g in 10%iger wäßriger Aufschwemmung). Aspiratiosgefahr! Kein Erbrechen auslösen. Keine Milch geben! Keine verdaulichen Öle! Atemwege freihalten. Arzt hinzuziehen.
Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben. Laxans: Natriumsulfat (1 Esslöffel auf 250 ml Wasser). Hinweise für den Arzt: Nach Verschlucken großer Menge: Magenspülung.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Geeignete Löschmittel:
Wasser, Pulver, Schaum
5.2. Besondere Gefahren:
Der Stoff ist brennbar. Die Dämpfe sind schwerer als Luft. Mit Luft ist die Bildung explosionsfähiger Gemische möglich. Im Brandfall Entstehung gefährlicher Brandgase oder Dämpfe möglich. Von Zündquellen fernhalten. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
5.3. Besondere Schutzausrüstung:
Aufenthalt im Gefahrenbereich nur mit geeigneter Chemieschutzkleidung und umluftunabhängigem Atemschutzgerät.
5.4. Sonstige Hinweise:
Behälter aus sicherer Entfernung mit Sprühwasser kühlen. Eindringen von Löschwasser in Oberflächengewässer oder Grundwasser vermeiden.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
Kontakt mit der Substanz vermeiden. Dämpfe/Aerosole nicht einatmen. In geschlossenen Räumen für Frischluft sorgen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen; Explosionsgefahr!
6.3. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (wie z.B. Kieselgur, Universalbinder, Chemizorb) aufnehmen. Der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. Nachreinigen.
7. Handhabung und Lagerung
7.1. Handhabung:
7.1.1. Hinweise zum sicheren Umgang: Substanzkontakt und Verschütten vermeiden. Entwicklung von Dämpfen und Aerosolen vermeiden. Arbeiten unter einem Abzug vornehmen. Dämpfe nicht einatmen.
7.1.2. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Von Zündquellen fernhalten. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
7.2. Lagerung:
7.2.1. Anforderungen an Lagerräume und -behälter: Dicht verschlossen. An git belüftetem Ort. Von Zünd- und Wärmequellen entfernt. Lagertemperaturen: Unter 25 °C.
8. Expositionsbegrenzung und Persönliche Schutzausrüstung
8.1. Expositionsbegrenzung:
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: 2-Butanon
8.1.1. Maximale Arbeitsplatz-Konzentration (MAK) 600 mg/m3
200 ml/m3
8.1.2. MAK (TRGS 900) 600 mg/m3
200 ml/m3
H (Gefahr der Hautresorption)
Y (Stoffe, bei denen ein Risiko der Fruchtschädigung bei Einhaltung der MAK und des biologischen Arbeitsplatztoleranzwertes - BAT - nicht befürchtet werden braucht)
8.1.3. Spitzenbegrenzung =1= Konzentration darf Grenzwertkonzentration nicht überschreiten
Die Körperschutzmittel sind in ihrer Ausführung arbeitsplatzspezifisch und in Abhängigkeit von der Gefahrstoffkonzentration und -menge auszuwählen. Die Chemikalienbeständigkeit der verwendeten Schutzmittel sollte vor dem Einsatz mit deren Lieferanten abgeklärt werden.
8.2. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vorbeugenden Hautschutz verwenden. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht waschen.
8.2.1. Atemschutz: erforderlich beim Auftreten von Dämpfen/Aerosolen
8.2.2. Handschutz: für den Schutz gegen Einwirkungen des Stoffes geeignete Laborschutzhandschuhe erforderlich
8.2.3. Augenschutz: Laborschutzbrille oder Gesichtsschutz erforderlich
Die Körperschutzmittel sind in ihrer Ausführung arbeitsplatzspezifisch und in Abhängigkeit von der Gefahrstoffkonzentration und -menge auszuwählen. Die Chemikalienbeständigkeit der verwendeten Schutzmittel sollte vor dem Einsatz mit deren Lieferanten abgeklärt werden.
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Form: flüssig
9.2. Farbe: farblos
9.3. Geruch: arteigen, nach Lösungsmittel
9.4. Zustandsänderungen:
9.4.1. Schmelzpunkt -86 °C
9.4.2. Siedepunkt: 79,6 °C (1013 hPa)
9.5. Flammpunkt: - 4 °C (DIN 51794)
9.6. Zündtemperatur: 514 °C (DIN 51794)
9.7. Explosionsgrenzen: untere 1,8 Vol.-%; obere 11,5 Vol.-%
9.8. Dichte: Bei 20°C 0,805 g/cm3
9.9. Löslichkeit in/Mischbarkeit mit:
Wasser Bei 20°C 292 g/L
Ethanol Bei 20°C mischbar
Diethylether Bei 20°C mischbar
10. Stabilität und Reaktivität
10.1. Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen:
10.1.1. Zu vermeidende Bedingungen: Erhitzung
10.1.2. Zu vermeidende Stoffe: Oxidationsmittel (vor allem Chromtrioxid, Wasserstoffperoxid/Salpetersäure, Wasserstoffperoxid/Schwefelsäure); Chloroform/Alkalihydroxide
10.2. Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte:
10.2.1 Gefährliche Reaktionen: Leicht entzündlich. In dampf-/gasförmigem Zusatnd mit Luft explosionsfähig.
10.2.2. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Peroxide
11. Angaben zur Toxikologie
11.1. Akute Toxizität:
11.1.1 LCc0 (inhalativ, Ratte) 40 g / m3 / 2 h
11.1.2. LC50 (dermal, Kaninchen) > 8000 mg/kg
11.1.3. LC50 (oral, Ratte) > 2600 mg/kg
Bakterielle Mutagenität: Ames-Test: negativ
11.2. Primäre Reizwirkung:
11.2.1 nach Einatmen: Schleimhautreizungen, Husten und Atemnot. Schläfrigkeit und Benommenheit.
11.2.2. an der Haut: Reizwirkung. Entfettende Wirkung unter Bildung spröder und rissiger Haut. Gefahr der Hautresorption.
11.2.3. am Auge: Reizwirkung.
11.3. Sonstige toxikologische Hinweise:
Für Ketone allgemein gilt: Bei Auftreten von Dämpfen bzw. Aerosolen Schleimhautreizungen, Husten und Atemnot nach Einatmen. Bei Inhalation von Tröpfchen besteht Ödemgefahr im Atemtrakt. Nach Resoption großer Mengen ZNS-Depression (Narkotisierung). Störungen der Atem- und Herztätigkeit, Blutdruckabfall, Benommenheit, Schwindel, Rausch. Bei längerem oder wiederholtem Hautkontakt tritt eine entfettende Wirkung mit eventueller sekundärer Entzündung (Dermatitis) auf. Nicht auszuschließen sind nach hohen Dosen toxische Wirkungen auf Leber und Nieren.
12. Angaben zur Ökologie
12.1. Abiotischer Abbau: Schneller Abbau (Luft)
12.2. Biologischer Abbau: Das Produkt ist biologisch leicht abbaubar (Abnahme: DOC >70%; BSB >60%; BSB5 zu CSB >50%)
12.3. Verhalten in Umweltkompartimenten: Verteilung: log P (o/w): 0,26 (experimentell). Eine Bioakkumulation ist nicht zu erwarten.
12.4. Aquatische Toxizität: Fischtoxizität: Leuciscus idus LC50: 4600 mg/L
Bakterientoxizität: Pseudomonas putida EC0: 1150 mg/L
12.5. Weitere ökologische Hinweise: CSB-Wert: 2,4 g/g
Produkt nicht in das Abwasser, Gewässer oder Erdreich gelangen lassen.
13. Hinweise zur Entsorgung:
13.1. Empfehlung:
Chemikalien, die als Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt.
Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert.
13.2. Ungereinigte Verpackungen:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden.
14. Angaben zum Transport
14.1. Landtransport
Inland GGVS/GGVE
grenzüberschreitend ADR/RID
14.1.1. ADR/RID - GGVS/GGVE Klasse: 3 ENTZÜNDBARE FLÜSSIGE STOFFE
14.1.2. Ziffer/Buchstabe (Packgruppe) 3b (Packgruppe II)
14.1.3. Kemler-Zahl: 33
14.1.4. UN-Nummer: 1193
14.1.5 Bezeichnung des Gefahrgutes: ETHYLMETHYLKETON (METHYLETHYLKETON)
15. Vorschriften:
15.1. Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien:
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet.
15.1.1. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:
F LEICHT ENTZÜNDLICH
Xi REIZEND
15.1.2. R-Sätze (Gefahrenhinweise):
15.1.2.1. R 11 Leicht entzündlich
15.1.2.2. R 36 Reizt die Augen
15.1.2.3. R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen
15.1.2.4. R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen
15.1.3. S-Sätze (Sicherheitsratschläge):
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
16 Von Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
15.2. Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Listeneinstufung) schwach wassergefährdend
Technische Anleitung Luft: Klasse III Anteil in %: 100,0
Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG) Kategorie 3
Beim Umgang mit Chemikalien sind alle gesetzlichen und arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten (z.B. Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung, Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Heimarbeitsgesetz, abfallrechtliche Vorschriften u.a.)
15.3. Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen:
Schweizer Giftklasse: CH 5
16. Sonstige Angaben:
Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse bei Ausgabedatum und dienen dazu, das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses verweisen wir auf die gültigen Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH.

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Stand der Information: 16.02.2004