Diese Gefahrstoffe sind zwar selbst nicht brennbar, reagieren aber bei
Berührung oder Mischung mit brennbaren Stoffen unter Abgabe von Sauerstoff so heftig,
daß sie diese (unter Umständen ohne weitere Zündquellen) zur Entzündung bringen und
einen bereits ausgebrochenen Brand erheblich fördern können. Mit hoch- oder
leichtentzündlichen Flüssigkeiten kann die Reaktion ausgesprochen heftig verlaufen.
Gemische mit leicht entzündlichen Feststoffen sind meist explosionsfähig, in einigen
Fällen sogar spontan.
Zum Teil sind feste brandfördernde Gefahrstoffe zusätzlich stark ätzend oder gesundheitsschädlich.
Oberstes Gebot in Räumen mit Lagerung und Handhabung brandfördernder Stoffe ist die strenge Vermeidung jeglichen Kontaktes mit brennbaren Materialien. Voraussetzung hierfür sind Ordnung und Sauberkeit im Arbeitsbereich. Benutzen Sie nur geeignete Geräte und Behältnisse und halten Sie diese peinlich sauber. Bedenken Sie, daß Verunreinigungen unter Umständen Selbstzerfall, heftige chemische Reaktionen oder Entzündungen bewirken können. Lassen Sie nie Gefäße offen im Arbeitsbereich stehen. Andere Stoffe (z.B. umherspritzende Flüssigkeiten), die da hineingelangen, können zu plötzlichen und heftigen Reaktionen führen.
Beachten Sie die an den Vorratsgefäßen angebrachten Kennzeichnungen wie Warnsymbole, Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge. Machen Sie sich mit den stoffspezifischen Eigenschaften, insbesondere im Hinblick auf die Gefahren bei Kontakt mit brennbaren Stoffen, aber auch hinsichtlich evtl. weiteren gesundheitsschädigenden Eigenschaften dieser Substanzen vertraut.
Halten Sie die vorgeschriebenen Feuerlöscheinrichtungen betriebsfähig und besuchen Sie auch Vorführungen über deren richtige und effektive Handhabung.
Beachten Sie ggf. spezielle Bedienungsanleitungen für Geräte und Anlagen.
Durch technische Schutzmaßnahmen kann Gefahren am wirkungsvollsten vorgebeugt und begegnet werden. Beispiele hierfür sind:
Ersatz von gefährlichen Stoffen durch weniger gefährliche
Wirksame Staubschutz- und Absaugmaßnahmen
Explosionsgeschützte elektrische Geräte und Installationen
Geschlossene, ggf. automatisch betriebene Anlagen
Organisatorische Maßahmen (Übersichtlichkeit, Sauberkeit, Sorgfalt, Planung)
Beschaffen Sie geeignete technische Sicherheitseinrichtungen und benutzen Sie sie auch. Diese bewahren Sie vor gesundheitlichen Schäden. Achten Sie darauf, daß eine vorhandene Absaugung funktionstüchtig und in Betrieb ist. Schließen Sie die vorhandenen Deckel an Behältern und Gefäßen. Verwenden Sie nur explosionsgeschützte elektrische Geräte und funkenfreie Werkzeuge. Benutzen Sie die an Einrichtungen und Maschinen vorhandenen Schutzvorrichtungen und Abdeckungen und setzen Sie diese niemals außer Betrieb.
Rauchen, essen und trinken Sie nicht in Räumen, in denen Chemikalien gelagert und gehandhabt werden. Bewahren Sie dort auch keine Nahrungsmittel, Getränke oder Futtermittel auf. Benutzen Sie vor Arbeitsbeginn eine geeignete Hautschutzcreme. Sie kann das Eindringen von Staub und Lösungen in die Haut vermindern. Vor Arbeitspausen und nach Beendigung der Tätigkeit waschen Sie Hände und Gesicht sorgfältig mit Wasser und Seife. Tragen Sie bei jedem Umgang mit möglichem Gefahrstoffkontakt die vorgeschriebenen Körperschutzmittel wie
Staubschutzmaske bei Auftreten von Stäuben, ggf. auch Atemschutzgerät;
dichte und beständige Schutzhandschuhe, unbrennbar oder schwer entflammbar;
Vollschutzbrille oder Gesichtsschutzschirm, ggf. Schutzschild vor Apparatur;
flammhemmende, antistatische Schutzkleidung
Achten Sie darauf, daß sich die Körperschutzmittel immer in einwandfreiem Zustand befinden, beständig gegen die Einwirkungen der verwendeten Gefahrstoffklasse und für die vorgesehenen Arbeiten geeignet sind sowie regelmäßig und fachgerecht gewartet werden.
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Letzte Änderung am 21.09.1999