Anweisungen zur Handhabung


Kennbuchstabe: F+

Hochentzündliche Gefahrstoffe - Aggregatzustand flüssig

Beispiele: Ether (Diethylether), Schwefelkohlenstoff, Acetaldehyd, Methylamin-Lösungen

Eigenschaften:

Diese gefährlichen Flüssigkeiten besitzen meist eine geringere Dichte als Wasser und sind mit diesem nur zum Teil mischbar. Schon bei normaler Zimmertemperatur (und in noch höherem Maße bei heißer Witterung!) verdampfen sie ausgesprochen rasch und können mit Luft in kurzer Zeit ein explosionsfähiges Gasgemisch bilden.

Die Stoffe besitzen einen Siedepunkt unterhalb 35°C, und ihr Flammpunkt liegt unter 0°C. Einige dieser Gefahrstoffe wirken (wie z.B. Diethylether) narkotisch, andere auch gesundheitsschädlich oder sogar giftig (CS2).

Ether (außer MTB-Ether) können, insbesondere bei Lagerung in halbleeren Gebinden, explosionsfähige Peroxide bilden.

Allgemeine Hinweise:

Oberstes Gebot in Räumen mit Lagerung und Handhabung hochentzündlicher flüssiger Stoffe ist die sehr gute Be- und Entlüftung sowie die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz. Außerdem ist die Kenntnis sowohl der Brand- bzw. Explosionsgefahr als auch einiger spezieller Eigenschaften dieser Gruppe von Gefahrstoffen eine wichtige Voraussetzung für den sicheren Umgang. Die zuverlässige Beachtung der hier dargestellten Hinweise mindert die Gefahren erheblich.

Leicht entzündliche Materialien (z.B. Papier, Holzwolle u.dgl.) sowie brandfördernde und selbstentzündliche Stoffe (z.B. Permanganate, Metallpulver) dürfen nicht im gleichen Raum lagern. Im Lager- und Verwendungsbereich gilt absolutes Rauch- und Schweißverbot sowie das Verbot offenen Feuers.

Benutzen Sie nur geeignete Geräte und Behältnisse und halten Sie diese peinlich sauber. Bedenken Sie, daß selbst geringfügige Verunreinigungen und Flüssigkeitsreste unter Umständen heftige chemische Reaktionen oder Entzündungen bewirken können. Lassen Sie nie offene Gefäße unbeaufsichtigt im Arbeitsbereich stehen. Andere Stoffe (z.B. Flüssigkeiten), die da hineingelangen, können zu plötzlichen und heftigen Reaktionen führen.

Beachten Sie die an den Vorratsgefäßen angebrachten Kennzeichnungen wie Warnsymbole, Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge. Machen Sie sich anhand der individuellen Informationen mit den stoffspezifischen Eigenschaften, insbesondere im Hinblick auf die Gefahren bei Kontakt mit brandfördernden Stoffen, starken Oxidationsmitteln, und anderen Reaktionspartnern, aber auch hinsichtlich evtl. weiteren gesundheitsschädigenden Eigenschaften dieser Substanzen vertraut. Halten Sie die vorgeschriebenen Feuerlöscheinrichtungen betriebsfähig und besuchen Sie auch Vorführungen über deren richtige und effektive Handhabung.

Beachten Sie ggf. spezielle Bedienungsanleitungen für Geräte und Anlagen.

Technische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen

Durch technische Schutzmaßnahmen kann Gefahren am wirkungsvollsten vorgebeugt und begegnet werden.

Beispiele hierfür sind:

Ersatz von gefährlichen Stoffen durch weniger gefährliche
Wirksame Staubschutz- und Absaugmaßnahmen
Explosionsgeschützte elektrische Geräte und Installationen
Geschlossene, ggf. automatisch betriebene Anlagen
Organisatorische Maßnahmen (Übersichtlichkeit, Sauberkeit, Sorgfalt)

Beschaffen Sie geeignete technische Sicherheitseinrichtungen und benutzen Sie diese auch. Sie bewahren sich vor gesundheitlichen Schäden. Achten Sie darauf, daß eine vorhandene Absaugung funktionstüchtig und in Betrieb ist. Schließen Sie die vorhandenen Deckel an Behältern und Gefäßen. Verwenden Sie nur explosionsgeschützte elektrische Geräte und nur funkenfreie Werkzeuge. Benutzen Sie die an Einrichtungen und Maschinen vorhandenen Schutzvorrichtungen und Abdeckungen und setzen Sie diese niemals außer Betrieb.

Stellen Sie an einer Schutz- bzw. Sicherheitseinrichtung einen Mangel fest, so darf die Arbeit erst nach fachgerechter Reparatur fortgesetzt werden.

Persönliche Schutzmaßnahmen

Rauchen, essen und trinken Sie nicht in Räumen, in denen Chemikalien gelagert und gehandhabt werden.

Bewahren Sie dort auch keine Nahrungsmittel, Getränke oder Futtermittel auf. Benutzen Sie vor Arbeitsbeginn eine geeignete Hautschutzcreme. Sie kann das Eindringen von Stoffen und Lösungen in die Haut vermindern. Vor Arbeitspausen und nach Beendigung der Tätigkeit waschen Sie Hände und Gesicht sorgfältig mit Wasser und Seife. Tragen Sie bei jedem Umgang mit möglichem Gefahrstoffkontakt die vorgeschriebenen Körperschutzmittel:

- dichte und beständige Schutzhandschuhe, unbrennbar oder schwer entflammbar;
- Vollschutzbrille oder Gesichtsschutzschirm, ggf. auch Atemschutzgerät (Maske)
- nichtschmelzende, antistatische Schutzkleidung;
- antistatische Schutzschuhe oder Schutzstiefel.

Achten Sie darauf, daß sich die Körperschutzmittel immer in einwandfreiem Zustand befinden, beständig gegen die Einwirkungen der verwendeten Gefahrstoffklasse und für die vorgesehenen Arbeiten geeignet sind sowie regelmäßig und fachgerecht gewartet werden.

Umgang

Lagerung und Aufbewahrung:

Bewahren Sie hochentzündliche Flüssigkeiten aussschließlich in geeigneten, dicht schließenden und bruchsicheren Gefäßen auf. Wegen der hohen Gefährdung bei Glasbruch sind spezielle Metallgefäße besser geeignet als solche aus Glas. Sollten letztere dennoch verwendet werden, so sorgen Sie dafür, daß die Glasgefäße nicht herunterfallen können. Lagern Sie keine größeren Vorräte (Gefäße sollten maximal 1 Liter Inhalt haben). Sorgen Sie dafür, daß insbesondere Ether- und Acetaldehydflaschen möglichst voll gefüllt sind (jedoch nicht über 95% des Nenninhaltes!)

Ungeordnetes Herumstehen der Gebinde bedeutet erhöhte Brand- und Unfallgefahr. Bewahren Sie die Behälter nur an einem sehr gut gelüfteten Ort auf. Das Material des Aufbewahrungsschranks darf nicht brennbar sein (Metall). Kunststoffgefäße stellen im Brandfall eine zusätzliche Gafahr dar.

Kennzeichnen Sie den Aufbewahrungsschrank (Dreieck mit schwarzer Flamme auf gelbem Grund).

Verwendung:

Lassen Sie Gefäße mit hochentzündlichen Flüssigkeiten nie offen am Arbeitsplatz stehen. Schützen Sie lagernde oder verwendete Behälter vor Sonneneinstrahlung und anderen Wärmequellen. Die rasch entwickelten Dämpfe sind meist schwerer als Luft und "fließen" durch Ritze und Öffnungen sogar in tiefergelegene Räume. Daher besteht beim Umgang mit hochentzündlichen Flüssigkeiten immer erhöhte Brand- und Explosionsgefahr durch Fernzündung.

Benutzen Sie nur moderne, anerkannte Versuchsvorschriften. Schreibt die Versuchsvorschrift Umsetzungen mit anderen Stoffen vor, so sind die vorgeschriebenen Reihenfolgen und Mengendosierungen streng einzuhalten, um unerwünschte Wärmeentwicklung und gefährliche Reaktionen zu verhindern. Überzeugen Sie sich nochmals, ob Sie auch die richtigen Stoffe vor sich haben. Überzeugen Sie sich davon, daß kein entzündbarer Stoff unkontrolliert austreten kann bzw. sich kein gefährlicher Überdruck in der Apparatur bildet. Benutzen Sie nur explosionsgeschützte Rühraggregate.

Vermeiden Sie jeglichen direkten Kontakt mit Haut, Augen, Mund und Kleidung. Ziehen Sie benetzte Kleidung sofort aus, ggf. nach gründlicher Durchspülung mit Wasser. Es besteht neben der Gesundheitsgefahr auch erhöhte Gefahr eines Personenbrandes.

Achten Sie darauf, daß sich keine Zündquellen (funkenbildende Geräte, offene Flamme, Wärmequellen) in der Nähe des Arbeitsplatzes befinden. Treffen Sie Schutzmaßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen.

Abfüllen, Umfüllen, Transport:

Vermeiden Sie beim Ab- und Umfüllen von hochentzündlichen Flüssigkeiten Verdunsten und Verspritzen, freien Fall sowie Schlag und Reibung. Behälter und Apparaturen müssen geerdet sein. Benutzen Sie explosionsgeschützte Pumpen, geerdete Ballonkipper oder Heber. In geschlossenen Räumen oder bei schlechter Durchlüftung im Freien benutzen Sie eine Absaugung. Saugen Sie Flüssigkeiten nie mit dem Mund an. Transportieren Sie kleinere und zerbrechliche Gefäße immer in passenden Schutzbehältern (z.B. Kunststoffeimer mit stabilem Tragegriff). <


Gefahr: Vorbeugung: Für den Notfall:
Feuer und Explosion Zündquellen fernhalten
Ordnung & Sauberkeit
Auf Chemikalien abgestimmte
Löschmittel bereithalten!

Homepage

Letzte Änderung am 09.09.1999