Chemikalien-Lexikon I

Indigocarmin

Summenformel: C16H8N2Na2O8S*  Mr / F.W. 466,35 g/mol

Strukturformel:

Strukturformel Indigocarmin (3529 Byte)

Andere Bezeichnungen: Indigokarmin, Indigotin "I" oder "IA", Indigo-5,5´-disulfonsäure Dinatriumsalz, 5,5´-Indigotindisulfonat, Indigosulfo(n)saures Natrium, 3,3´-Dioxo-2,2´-biindolinyliden-5,5´-disulfonsäure Dinatriumsalz; lat.: Natrium indigosulfonicum; engl.: Indigo Carmine, Indigotine "I", C.I. Acid Blue 74, C.I. Natural Blue 2, 5,5´-indigodisulfonic acid, disodium salt; frz.: carmin d´indigo

CAS-Nr.: [860-22-0]
C.I.-Nr.: 73015
Schultz-Nr.: 1309
EG/EINECS-Nr.: 212-728-8
E-Nr.: 132
RID/ADR: entfällt
Zolltarif-Nr.: 3204.15

Eigenschaften

Dunkelblaues Pulver mit Kupferschimmer, das im Gegensatz zu Indigo in Wasser löslich ist. In 1 L Wasser von 25 °C lassen sich ca. 10 g Indigocarmin lösen. Das Pulver ist auch löslich in Ethanol. Die mit Indigocarmin erzielte Färbung weist einen "reineren" Blaueindruck als die Indigofärbung auf, allerdings etwas auf Kosten der Lichtechtheit. Fasern wie Wolle oder Seide lassen sich direkt färben.

Anwendung

Indigocarmin dient zur Färbung in der Mikroskopie (speziell in den Gebieten Bakteriologie und Histologie) sowie als Indikator (Umschlagsbereich pH 11.5 bis 14.0, vgl. DAB 6). Wie bereits oben kurz dargestellt, ist der Farbstoff zur Färbung von Wolle einsetzbar. Als es noch keine optischen Aufheller gab, "bläute" man mit Indigocarmin die Wäsche. Analytisch zur Erkennung von Oxidationsmitteln (z.B. Nitrate, Chlorate) und zur Milchprüfung. Als Reagens/Indikatorlösung: 0,2 Teile Indigocarmin sind in 100 Teilen Wasser zu lösen. Läßt sich dabei keine vollständige Lösung erzielen, so kann diese mit vorsichtigem Zusatz von etwas Natriumhydroxid bewirkt werden (Reagens des DAB 6).

Lebensmitteltechnologisch als E 132 zugelassen zur Färbung von Zucker- und Süßwaren, Glasuren, Kunstspeiseeis und Getränken (ZZulV), weitherhin zur Färbung von kosmetischen Mitteln, Arzneimitteln und Futtermitteln. In-vivo-diagnostisch zur Indigo-Probe nach LEPEHNE verwendet, mit der sich Leberparenchymschäden nachweisen lassen (siehe wichtige Anmerkung unten).

Lösung zur Prüfung der Nierenfunktion: Indigocarmin 0,4 g, mit physiologischer Kochsalzlösung zu 100,0 g gelöst (n. Kaiser, siehe ebenfalls wichtige Anmerkung unten).

Kenndaten:

lmax 608 nm

Literaturhinweise Indigocarmin

[1] Colour Index Vol. 4 (3. Aufl. 1971), 4597

[2] Deutsches Arzneibuch 6. Ausgabe 1926, Neudruck 1951, S. 780 (DAV, Stuttgart) - Indigokarminlösung

[3] Elmadfa I./Muskat E./Fritzsche D., GU Kompaß E-Nummern 4. Aufl., E 232, S. 22 (Gräfe und Unzer, 1999)

[4] HAGER´s Handbuch der Pharmazeutischen Praxis 5. Aufl., Band 1 Waren und Dienste, S. 546 (Springer-Verlag 1990) - Indigocarmin-Lösung

[5] HUNNIUS Pharmazeutisches Wörterbuch 7. Aufl. 1993, S. 723f (Walter de Gruyter, Berlin und New York)

[6] J. Lab. Clin. Med., 18, 314 (1932) - With Eosin Y as a counterstain to Hematoxylin for staining vaginal smears

[7] Kaiser H., Pharmazeutisches Taschenbuch, 4. Aufl. (Wiss. Verlagsges., Stuttgart 1951)

[7a] Kaiser H., Pharmazeutisches Taschenbuch, 5. Aufl. (Wiss. Verlagsges., Stuttgart 1962)

[8] MERCK Index 9, 4828; 12, 4978

[9] Rink Gisela, Farbstoffe und Färbetechniken - Materialien für den Sekundarbereich II Chemie, S.49, 52 (Schroedel Schulbuchverlag, 1988, Druck 1991) - Indigoide Farbstoffe

[10] RÖMPP Chemielexikon Hrsg. Falbe/Regitz 9. Aufl. 1995 Band 3, S. 1965 (G. Thieme Verlag,Stuttgart) - Eintrag Indigocarmin

[11] Roth/Kormann/Schweppe, Färbepflanzen - Pflanzenfarben, S. 155, 190, 219 (ecomed, Landsberg/Lech 1992)

[12] Stain Technol., 5, 34 (1928): Used with acid Fuchsin as a stain for negri bodies

Wichtige Anmerkung: Für die Verwendung von Chemikalien als Lebensmittel-, Futtermittel- und Kosmetikzusatzstoffe sowie den Einsatz in Arzneimitteln gelten zahlreiche gesetzliche Regelungen und Einschränkungen. Wir weisen darauf hin, daß die von uns angebotene Ware "Indigocarmin" nur für wissenschaftliche Forschungs-, Entwicklungs-, Analysen-, Lehr- und Schulungszwecke verwendet werden darf. Die Substanz ist für lebensmitteltechnologische, kosmetische und medizinische/in vivo-diagnostische/pharmazeutische Zwecke weder geeignet noch geprüft.

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Erstellt am 02.07.1999 * Letzte Änderung am 29.04.2000