Chemikalien-Lexikon "C"

Chlorkalk

Summenformel (ungefähre Zusammensetzung): [3 CaCl(OCl) x Ca(OH)2] x 5 H2O

Andere Bezeichnung(en): "Bleichkalk", Calciumchlorid-hypochlorit x Calciumhydroxid; lat. Calcaria chlorata; engl.: chloride of lime, bleach; frz.: chlorure de chaux

EG-Nr.: 2319087 (für Calciumhypochlorit)
CAS-Nr.: 7778-54-3 (für Calciumhypochlorit)
ADR/RID: 5.1/15c - UN 2208

Aussehen/Beschreibung: Chlorkalk ist ein weißes oder weißliches, meist krümeliges Pulver mit eigenartigem Geruch, welches in Wasser nur teilweise löslich ist. Lagert man Chlorkalk offen, so wird das Pulver (bedingt durch den Wasserdampfanteil der Luft) mit der Zeit feucht und bildet eine schmierige Masse; dabei sinkt der Gehalt an wirksamem Chlor erheblich. Aber auch im Verlauf der guten Lagerung in Gefäßen (z.B. in geschlossenen Eisenfässern) tritt allmählich Zersetzung ein, die durch Wärme- und Lichteinwirkung begünstigt wird. Die Aufbewahrung muß daher unbedingt dunkel, kühl und trocken erfolgen.

Chemische Zusammensetzung: Das Präparat "Chlorkalk" weist keine einheitliche chemische Zusammensetzung auf. Man kann es als eine Mischung von Calciumchlorid-hypochlorit, CaCl(OCl) und Calciumhydroxid, Ca(OH)2 charakterisieren, wobei erstgenanntes den Hauptbestandteil bildet. Dieses Mischsalz von Salzsäure und unterchloriger Säure (Calciumchlorid-hypochlorit) entsteht bei der Einwirkung von Chlorgas auf gelöschten Kalk (Calciumhydroxid):

Ca(OH)2 + Cl2 -------> CaCl(OCl) + H2O

Das zur Herstellung verwendete Calciumhydroxid muß allerdings frei von Calciumoxid sein. Es sollte etwa 4% Wasser enthalten.  Da in der Regel nicht die gesamte Menge Calciumhydroxid umgesetzt wird, ist handelsüblicher Chlorkalk, wie bereits oben erwähnt, als Mischung aufzufassen. Aus diesem Grund ergibt sich eine milchig-trübe Suspension, wenn man versucht, den Chlorkalk in Wasser zu lösen. In der wäßrigen Lösung kommen - neben wenig Calciumhydroxid - die Calciumsalze Calciumchlorid und Calciumhypochlorit zusammen vor:

2 CaCl(OCl)-------> CaCl2 + Ca(OCl)2

Gewinnung: Man geht von pulverförmigem, sehr fein verteiltem Calciumhydroxid aus, das einen Anteil von 3 bis 4% überschüssiges Wasser enthält (sog. "Kalkhydrat"). Man läßt darauf in Kammern oder Zylindern verdünntes Chlorgas einwirken. Dabei muß darauf geachtet werden, daß die Temperatur +25 °C nicht übersteigt, da sich andernfalls durch Disproportionierung Calciumchlorat bilden würde:

6 Ca(OH)2 + 6 Cl2 -------> Ca(ClO3)2 + 5 CaCl2 + 6 H2O

Diese Reaktion kann auch eintreten, wenn wäßrige Lösungen von Chlorkalk erhitzt werden.

Reaktionen: Mit Säuren, selbst mit schwächeren, wird aus Chlorkalk giftiges Chlorgas in Freiheit gesetzt. Die Reaktion sei im Folgenden formuliert für die Einwirkung von Salzsäure auf Calciumchlorid-hypochlorit:

CaCl(OCl) + 2 HCl-------> CaCl2 + H2O + Cl2 ^

Auch der Kohlenstoffdioxidanteil der Luft kann die Chloraustreibung bewirken. Es bleibt in diesem Fall Calciumcarbonat übrig:

CaCl(OCl) + CO2-------> CaCO3 + Cl2 ^

In Anwesenheit von Licht und Wärme kann bei der Zersetzung zusätzlich bleichender Sauerstoff entstehen:

7025-zer.gif (1561 Byte)

Achtung: Das Erhitzen von Chlorkalk ist gefährlich, da die Sauerstoffabgabe explosionsartig vor sich gehen kann! Sind Verunreinigungen zugegen (insbesondere Metalloxide), so erhöht sich die Zersetzungsneigung noch.

Mit Soda reagiert Calciumhypochlorit (in wäßriger Lösung) unter Bildung von Bleichfüssigkeit (Natriumhypochloritlösung, Eau de Labarraque) nach:

CaCl(OCl) + Na2CO3-------> NaClO + NaCl + CaCO3

Das Calciumcarbonat wird absetzen lassen und die überstehende Lösung dekantiert.

Verwendung:

Durch die Abgabe von Chlorgas bzw. Sauerstoff und seine oxidierenden Eigenschaften wirkt Chlorkalk bleichend, desinfizierend, desodorierend und ätzend. Der Stoff ist daher ein gutes Grobdesinfektionsmittel für Wasser (z.B. in Schwimmbadpflegemitteln) und Abwässer, Stallungen, Fäkalien und Kadaver. Allerdings wird heutzutage in zahlreichen Anwendungsbereichen (v.a. öffentliche Schwimmbadtechnik) flüssiges Chlor vorgezogen. Technisch wird Chlorkalk verwendet als Bleichmittel für Zellstoff, Papier und textile Gewebe (Chlorbleiche, heute aber zunehmend durch die Sauerstoffbeleiche mit Wasserstoffperoxid ersetzt).

Chlorkalk wirkt auf organische Stoffe chlorierend, z.B. bildet sich mit Ethanol in Anwesenheit von Wasser Chloroform (Trichlormethan).

Kennzeichnung nach den EG-Richtlinien/GefStoffV:

Gefahrenzeichen: C,N,O ÄTZENDUMWELTGEFÄHRLICHBRANDFÖRDERND
R-Sätze R 8 Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen
R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
R 31 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase
R 34 Verursacht Verätzungen
R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen
S-Sätze S 1/2 Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren
S 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren
S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
S 43.10 Zum Löschen trockenen Sand oder Trockenlöschmittel verwenden. Kein Wasser verwenden.
S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen)
S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen
VbF: --- nein
Deutsche Wassergefährdungsklasse: WGK 2 Wassergefährdender Stoff
Schweizer Giftklasse: CH 3 Giftige Stoffe

Auf Verpackungen von Stoffen oder Zubereitungen, die mehr als 1% Aktivchlor enthalten, muß folgender Hinweis angebracht sein (Gefahrstoffverordnung):

Vorsicht! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden, da gefährliche Gase (Chlor) freigesetzt werden können!

Chlor ist ein tückisches, sehr giftiges Gas. Es bildet in der Lunge Salzsäure, führt deshalb in der Folge zu schweren Vergiftungserscheinungen und den Symptomen einer Säureverätzung. Das Einatmen eines Chlor-/Luftgemisches mit 2 mg Chlor je Liter wirkt rasch tödlich.

Quellenverzeichnis/Literaturhinweise:

Deutsches Arzneibuch 6. Ausgabe 1926 (DAB 6), S. 118 (DAV, Stuttgart, Neudruck 1951)

Dietz/Kowalczyk, Chemikalienkunde, S. 232f (Fachbuchverlag Leipzig 1959)

Römpp Chemielexikon, 9. Aufl. Bd. 1, S. 704  (G. Thieme, Stuttgart 1995)

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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß für den Umgang mit Gefahrstoffen zahlreiche gesetzliche Regelungen und Einschränkungen gelten. Chemikalien dürfen nur von Personen mit der erforderlichen theoretischen und praktischen Sachkenntnis unter Einhaltung aller lokal und national gültigen Vorschriften gelagert und verwendet werden. Die dem jeweiligen Stand der chemischen Wissenschaft und Technik entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen, Unfallverhütungsrichtlinien und Maßnahmen zur Arbeitshygiene sind ebenfalls einzuhalten.

Erstellt am 29.04.2000 * Letzte Änderung am 30.09.2002 © OMIKRON GmbH 2000-2002

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