Alkalische Kaliumquecksilberiodid-Lösung
Reagenz R Ph.Eur.97, Nachtrag 2001, Reagenz R 353 des DAB 7
Herstellungsvorschrift:
11,0 g Kaliumiodid und 15,0 g Quecksilber(II)-iodid werden in gereinigtem Wasser gelöst.
Die Lösung wird mit Wasser zu 100 ml verdünnt. Es bildet sich Kaliumquecksilberiodid:
K
2[HgI4]Bei Bedarf wird 1 Volumteil dieser Lösung mit 1 Volumteil einer Lösung von Natriumhydroxid in Wasser (250 g/L, nach Ph.Eur.) bzw. 6N - Natronlauge (nach DAB 7) gemischt. Die Natronlauge wird erst kurz vor Durchführung der Nachweisreaktion mit der Kaliumquecksilberiodid-Lösung vermischt, da bei längerem Aufbewahren der alkalischen Lösung eine starke Gelbfärbung und ggf. auch eine Fällung entsteht. Diese Erscheinungen könnten Farbvergleiche stören. Eine weitere Herstellungsvorschrift findet man im JANDER/BLASIUS (S. 245).
Einsatz:
Das Reagenz dient zur Prüfung auf Ammoniak und Ammonium-Ionen, zum Nachweis reduzierender Stoffe (insbesondere Aldehyde) und zur Identitätsprüfung von Streptomycinsulfat.
Beim (sehr empfindlichen) Nachweis von Ammoniumverbindungen entsteht das schwerlösliche, braune Iodid der MILLON´schen Base - [NHg
2]I , dagegen reduzieren primäre und sekundäre Alkohole und Aldehyde beim Erwärmen Neßlers Reagenz zu metallischem Quecksilber.Literaturhinweise:
BÖHME/HARTKE, Deutsches Arzneibuch 7. Ausgabe 1968, Kommentar, S. 271 (WVG, GOVI 1969)
JANDER/BLASIUS, Lehrbuch der analytischen und präparativen anorganischen Chemie 13. Aufl. 1989 (S. Hirzel Verlag, Stuttgart)
Pharmacopoea Europaea (Ph.Eur.) 1997, Nachtrag 2001
RÖMPPs Chemie-Lexikon 9. Aufl., Hrsg. FALBE/REGITZ, S. 2971 (G. Thieme, Stuttgart1995)
Unsere hiermit gegebenen Informationen sind mit Sorgfalt erarbeitet und nach bestem Wissen für Sie zusammengestellt worden. Eine Gewähr für deren Richtigkeit kann jedoch nicht gegeben werden, Irrtum und Änderungen bleiben vorbehalten. Die Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bezogenen Produkte liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Abnehmers. Unsere anwendungstechnische Beratung (sei es in Wort oder Schrift) befreit Sie nicht von der eigenen Prüfung der bezogenen Waren auf ihre Eignung für die beabsichtigten Einsatzzwecke und Verfahren. Der Abnehmer muß sich daher vor der Anwendung über die sichere und korrekte Handhabung und Dosierung der Stoffe unterrichten, ebenso über eventuell bestehende gesetzliche Vorgaben und Einschränkungen. Für Schäden, die beim Umgang mit den Produkten entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Letzte Änderung am 07.03.2002 © OMIKRON GmbH 1999-2002