Chemikalien-Lexikon C

Chloroform

3D-Struktur

 Strukturformel    

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Strukturformel (erstellt mit ChemWeb)

Andere Namen: Trichlormethan; lat. Chloroformium
BRN1: 1731042
CAS2-No.: [67-66-3]
EG-/EINECS3-No.: 2006638

1 = Beilstein Registry Number
2 = Chemical Abstracts Service registry number
3 = European INventory of Existing Chemical Substances number

Beschreibung:

Bei Trichlormethan handelt es sich um eine in reinem Zustand farblose, klare, nicht brennbare Flüssigkeit von süßlichem Geruch und Geschmack. Die Substanz ist nur wenig löslich in Wasser, dagegen mischbar mit höherprozentigem Ethanol, Diethylether sowie fetten und ätherischen Ölen. Chloroform wird durch Einwirkung von Licht und feuchter Luft langsam in das äußerst giftige Phosgen umgewandelt (Formel: COCl2), daher wird der Handelsware ca. 0,5 bis 1% Ethanol zugesetzt, um diesen Giftstoff gleich bei Entstehung in unschädliche Kohlensäureester umzuwandeln.

Darstellung:

Chloroform wurde im Jahre 1831 unabhängig voneinander durch die Forscher LIEBIG und SOUBEIRAN hergestellt, und zwar durch Umsetzung von Chlorkalk mit Ethanol. In heutiger Zeit stammt das Produkt meist aus der Chlorierung von Methan.

Chemische und physikalische Kennzahlen der Reinsubstanz/Spezifikationen:

Molekülmasse: 119,38  g/mol Summenformel: CHCl3 Strukturformel
Parameter   Wert (z.B. R=Römpp, M=Merck)
Schmelzpunkt m.p. -63 °C (M)
Siedepunkt b.p. 59 - 62 °C (Hunnius); 61 °C (Fluka)
Relative Dichte 20° s.g. 1,47 (M); 1,475 - 1,481 (Hunn.)
Brechungsindex 20° refr. index 1,445-1,446 (Fluka)
Löslichkeit in Ethanol solubility (alcohol) mischbar
Löslichkeit in Wasser 20 °C solubility (water) ca. 8 g/L (M)
Viskosität dynamisch 20 °C   0,56 mPa*s
Dampfdruck 20 °C   211 hPa (M)
Relative Dampfdichte   4,25 (M)

Kennzeichnung nach den EG-Richtlinien/GefStoffV:

Gefahrenzeichen: Xn  HARMFUL GESUNDHEITSSCHÄDLICH / REIZEND
R-Sätze R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
R 38 Reizt die Haut
R 40 Irreversibler Schaden möglich
R 48/20/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.
S-Sätze S 1 Unter Verschluss aufbewahren
S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schitzkleidung tragen
Lagerklasse VCI: LGK 10-13
Deutsche Wassergefährdungsklasse: WGK 3 stark wassergefährdender Stoff
Schweizer Giftklasse CH 1* äusserst giftige Stoffe mit canzerogenem, teratogenem oder mutagenem Potential

Hinweise zur Entsorgung

Es liegen keine einheitlichen Bestimmung zur Entsorgung von Chemikalien bzw. Reststoffen in der EG vor. Chemikalien, die als Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der Bundesrepublik Deutschland auch durch die einzelnen Bundesländer geregelt. Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informieren.

Deutsche Vorschriften
Wassergefährdungsklasse (Selbsteinstufung): 3  (stark wassergefährdende Stoffe)
Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF-) Einstufung: entfällt
MAK-Wert: 0,5 ml/m3 bzw. 2,5 mg/m3

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Erstellt am 19.07.2001 * Letzte Änderung am 19.07.2001 © OMIKRON GmbH

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